Vollzug des Wasser- und Schifffahrtrechts; Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Schifffahrtsgenehmigung auf der Naab für touristische Floßfahrt


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Gemeinderat, 07.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 3. Gemeinderat 07.03.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit Mail vom 28.02.2024 teilt das Landratsamt Regensburg, Sachgebiet Wasserrecht, mit dass Herr Holger Wittmer, Floßmeister aus Straubing, zu touristischen Zwecken Floßfahrten auf der Naab von Pielenhofen nach Mariaort im Zeitraum vom 01.05. bis zum 30.09. eines Jahres anbieten möchte. 

Das Floß mit 129,5 m² (18,50 m x 7 m) soll bis zu 55 Personen befördern können und soll durch zwei Floßführer mittels Langruder (ohne Motor) manövriert werden. 

Das näher beschriebene Konzept ersehen Sie aus dem Anhang (RIS).

Dieses Vorhaben bedarf nach Art. 28 Abs. 4 BayWG einer schifffahrtsrechtlichen Genehmigung, da ein Floß dieser Größe als Fahrgastschiff gemäß § 2 Nr. 4 Schifffahrtsordnung (SchO) gilt. Hier erfolgt durch das Flößen auch keine Ausübung des Gemeingebrauchs mittels vermieteter Klein-Wasserfahrzeuge sondern ein gewerbliches Betreiben der Schifffahrt.

Die Genehmigung kann versagt oder an Bedingungen und Auflagen geknüpft werden, soweit das Wohl der Allgemeinheit, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs (hier auf dem Wasser), die öffentliche Ruhe, der Schutz des Eigentums oder der Fischerei oder die Reinheit oder Unterhaltung des Gewässers (samt seiner Ufer) es erfordern.

Das Landratsamt Regensburg hat sich aus wasserrechtlicher Seite sehr kritisch zu dem Vorhaben gegenüber Herrn Wittmer geäußert, insbesondere da die Sicherheit auf der Naab durch ein so großes Wasserfahrzeug unter Berücksichtigung der großen Anzahl von Wassersportlern in den Sommermonaten nicht gegeben erscheint und anzunehmen ist, dass die Fischereiberechtigten dagegen vorgehen werden. Herr Wittmer möchte jedoch unbedingt eine Besprechung mit den Fachstellen bzw. maßgeblichen Beteiligten haben, um für sein Vorhaben zu werben.

Das Landratsamt gibt daher das anliegende Konzept des Herrn Wittmer mit der Bitte an die Gemeinde Pettendorf um Mitteilung weiter, 
  • was die Gemeinde von der Idee der Floßfahrt auf der Naab und dem Konzept des Herrn Wittmer hält,
  • unter welchen Voraussetzungen die Gemeinde dem Vorhaben zustimmen könnte und
  • ob die Gemeinde mit einer gemeinsamen Besprechung einverstanden wären.

Um Äußerung bis zum 25.03.2024 wird gebeten.

Sicht der Verwaltung: 
Die Aussetzstelle in Mariaort ist im Sommer durch den (eh oft zu geringen) Parkplatz Krieger und den bereits genehmigten Bootstouristen gut belastet und oft auch eng zugeparkt. Ebenso verläuft hier der stark frequentierte Donauradweg. Es ist schwer vorstellbar, dass ein Kranwagen hier Platz findet. Auch wird das Auseinanderbauen wohl eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, was zusätzlich beengte Situationen für längere Zeit schafft.

Die touristische Inanspruchnahme von Mariaort (Wallfahrt, Galeere, Gasthaus Krieger, Badegäste, „Brückenspringer“, Bootstouristen, Ruderclub, jetzt vermehrt Stand-Up- Paddling und Donauradweg, der durch die neue Sinzinger Radwegbrücke mehr Frequentierung erfahren wird) ist sehr hoch und sollte irgendwann ein endliches Maß erreicht haben.
Was bei der Beschreibung fehlt ist die Eventseite: wir gehen bisher davon aus, dass hier eine Beschallung auf dem Floss (Live oder Konserve) erfolgt und üblicherweise größere Mengen Alkohol konsumiert werden. Dies führt im bisher ruhigen Naabtal - im Widerspruch zum angestrebten Freizeit – und Erholungsgedanken, zu einer m. M. nicht gewollten Nutzung. Dies wäre seitens des Wasserrechts noch abzuklären.

Nach Rücksprache mit der Gemeinde Pielenhofen wird das Projekt ebenfalls nicht befürwortet.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert ausführlich den Sachverhalt anhand der vorliegenden Unterlagen.

Bürgermeister Eduard Obermeier trägt eine Reihe von Punkten vor, die aus Sicht der Verwaltung gegen das Vorhaben sprechen. Bereits das Gelände am Fährweg in Mariaort ist für das Vorhaben grundsätzlich ungeeignet. Darüber hinaus ist der Bereich beim benachbarten Parkplatz der Gaststätte Krieger bereits jetzt schön häufig zugeparkt. Der Einsatz des Floßes würde den Andrang und die Problematik zusätzlich verschärfen. Da das Floß am Ende seiner Tour in Mariaort mit einem Kranwagen aus dem Wasser gehievt werden muss und vor Ort seine Demontage erfolgt, kann mit einer Zuspitzung der Situation vor Ort gerechnet werden. Bürgermeister Obermeier sieht für den Bereich in Mariaort eine Grenze der zumutbaren Belastung durch kommerzielle und nichtkommerzielle Freizeitaktivitäten erreicht. 

Im Gemeinderat entsteht schnell eine kontroverse Diskussion über den vorliegenden Antrag:  

Gemeinderätin Vetter-Löffert findet bereits die Vorstellung eines Floßausfluges auf der Naab für völlig unpassend und sieht hierin eine neue Form des „Partymachens“. Gemeinderätin Muehlenberg weist nochmals darauf hin, dass sie die überbordende Freizeitnutzung an der Naab, u. a. auch im FFH-Gebiet, seit längerem kritisch betrachtet.  Auch der letzte Antrag im Zusammenhang mit den Paddelbooten wurde kritisch gesehen. Bedenklich ist auch in diesem Fall wieder, dass sich die UNB als Fachstelle nicht im Vorfeld geäußert hat. Gemeinderat Achhammer merkt kritisch an, dass die Naab immer mehr durch solche Aktionen bevölkert und  belastet wird. Der damit verbundene Event-Charakter nimmt aus seiner Sicht Dimension an, die mit der Region, der Natur und der Landschaft nicht mehr im Einklang stehen. Es steht offensichtlich die „Party“ im Vordergrund. Gemeinderat Pengler moniert, dass es nicht vertretbar sei, dass durch solche eventähnlichen Veranstaltungen die Bewohner vor Ort massiv beeinträchtigt und gestört werden. 
Gemeinderat Völkl bezieht im Anschluss an die Vorredner abschließend kurz und knapp Stellung und schlägt dem Antragsteller vor, seine Floßtouren „woanders“ anzubieten.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass gegen die Erteilung der beantragten Schifffahrtsgenehmigung von Seiten der Gemeinde Pettendorf keine Einwände erhoben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 15

Datenstand vom 12.04.2024 16:21 Uhr