Die vorgelegte Planung beinhaltet 2 Doppelhaushälften in den Ausmaßen von 15,65 x 10,11 m, sowie 2 Doppelgaragen in den Ausmaßen von 6,00 x 5,50 m. Zusätzlich werden noch 3 weitere Stellplätze auf dem Grundstück geschaffen.
Das geplante Vorhaben weist eine GRZ 0,6 bzw. eine GFZ von 0,6 auf, zulässig sind gemäß § 17 BauNVO in Dorfgebieten (MD) eine GRZ von 0,6 und eine GFZ von 1,2.
Von der vorliegenden Ortstabrundungssatzung „Adlersberg“ wird in folgendem Punkt abgewichen:
Bauliche Gestaltung: Die Dachneigung sollte sich in einem Bereich von 38 - 52° bewegen, es ist jedoch eine Dachneigung von 22° vorgesehen.
Die erforderliche Befreiung wurde schriftlich beantragt, eine Begründung liegt nicht bei.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Marienstraße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind als gesichert zu betrachten. Die erforderlichen Grundstücksanschlüsse sind noch zu erstellen.
Stellplatzbedarf:
Gemäß den Festsetzungen der Stellplatzsatzung ist für das Vorhaben ein Stellplatzbedarf von 2 Stellplätzen je Wohneinheit über 40 m² und ein Bedarf 1 Stellplatzes je Wohneinheit unter 40 m² zu führen. Gemäß den vorgelegten Unterlagen ist dies mit insgesamt 7 Stellplätzen nachgewiesen.
Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, die Zustimmungen wurden erteilt.