Für die künftigen Erschließungsstraßen im neuen Baugebiet „Solner Breite III“ in Reifenthal werden für die bevorstehenden Arbeiten, wie Vermessung, Dokumentation, Vergabe der Grundstücke etc. Straßennamen erforderlich. Ein kurzer, prägnanter Name wäre für den künftigen Schriftverkehr usw. aus Sicht der Verwaltung als auch für die künftigen Eigentümer sicher vorteilhaft.
Der Ortsheimatpfleger Hermann Preu wurde zu der Vergabe des Straßennamens am 08.04.2024 gehört. Als Anschluss an das innere Dorf (Angerweg/Brunnweg) hält er den Straßennamen „Brunnleite“ für geeignet. Der Straßenzug verbindet den „Brunnweg“ mit der „Solner Breite“, als Fortführung des Flurnamens scheint ihm das etwas zu lang. Der Straßenname zum Wendehammer sollte „An der Schwetze“ lauten, die Begründung siehe hierzu im Anhang RIS.
Als möglicher Flurname kann die naheliegende westliche Flur Hopfenbreite herangezogen werden, hieraus könnte man eine Hopfenstraße oder einen Hopfenweg ableiten, was einen sichtbaren Bezug zur Brauerei herstellen würde.
Stellungnahme/Vorschlag Bauverwaltung:
Es ist festzustellen, dass bei der Bezeichnung „Brunnleite“ Verwechslungsgefahr mit dem „Brunnweg“ oder mit „Schönleite“ bestehen könnte. Unter Anbetracht des multinationalen Personals von Zustell- und Lieferdiensten ein Argument, welches nicht von der Hand zu weisen ist. Die Bezeichnung „An der Schwetze“ ist weitreichend, ob diese exakt in Reifenthal zur Anwendung kommen muss/soll, ist fraglich.
Auch die Bauverwaltung hat sich mit der o.g. Thematik befasst und zunächst die Straßen im Baugebiet in Planstraße A bzw. Planstraße B (siehe Lageplan RIS) zur besseren Nachvollziehbarkeit unterteilt.
Anschließend wurden bereits vorliegende Straßennamen für das Gebiet „Solner Breite“ aus dem Jahre 1997 in Erwägung gezogen, die unter anderem von den künftigen Anwohnern vorgeschlagen wurden. Hier hat sich aus Sicht der Bauverwaltung, unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Namen wie „Holunderweg, Schlehenweg, Am Haselbusch“, für die große Planstraße B der Name „Am Lilienwinkel“ am passendsten herausgestellt.
Für die Planstraße A, also die kurze Verbindung vom Brunnweg zur Planstraße B, bietet sich die Bezeichnung „Ligusterweg“. Diese Bezeichnung ergibt sich aus den grünordnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Solner Breite III“ und stellt eine Fortführung der bereits vorhandenen Vergabepraxis in diesem Gebiet bzw. Umfeld („Blumenstraße“) dar.