Baugebiet "Zur Alten Mühle I" in Kneiting; Anordnung des Umlegungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch (BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Gemeinderat, 04.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 7. Gemeinderat 04.07.2024 ö 3

Sachverhalt

Der Bebauungsplan „Zur Alten Mühle I“ in Kneiting wurde in der Gemeinderatssitzung vom 02.05.2019 als Satzung beschlossen. Um die Parzellierung gemäß dem Bebauungsplan zu realisieren, soll ein Umlegungsverfahren durchgeführt werden. Da die Gemeinde nicht die personellen und fachlichen Ressourcen für dieses Verfahren hat, soll die Umlegung auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Regensburg übertragen (ADBV) werden. Nach Übertragung und Festlegung der Umfanggrenze wird dies den betroffenen Grundstückseigentümern mitgeteilt.

Ausgangslage 
Für das Baugebiet „Zur Alten Mühle I“ in Kneiting war spätestens seit Ende 2012 die Anwendung der Baulandumlegung vorgesehen, da der Zuschnitt der vorhandenen Grundstücke der künftigen Nutzung entgegenstehen, eine gütliche Einigung der Eigentümer schwierig ist und zudem der Ankauf der Gesamtfläche durch die Gemeinde Pettendorf oder einen Bauträger nicht möglich ist. Dies wurde den betroffenen Grundstückseigentümern erstmals im Jahr 2013 mitgeteilt.

Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Regensburg bzw. das damalige Vermessungsamt waren seit dieser Zeit eng in den Prozess eingebunden. 

Auf den Sachverhalt der Sitzung vom 08.11.2012 zum Umlegungsverfahren wird verwiesen. Zur Parzellierung des Baugebietes „Zur Alten Mühle I" in Kneiting sollte daher das Umlegungsverfahren angeordnet werden, konkret in der Sitzung am 06.02.2020. Damals fand am 5.2.2020 ein Besprechungstermin mit dem stellvertretenden Leiter des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Herrn Dr. Scheugenpflug, statt. Beim Arbeitsgespräch wurde insbesondere das Umlegungsgebiet erörtert. Herrn Dr. Scheugenpflug ist bekannt, dass die Eigentümer der im Bebauungsplan liegenden Fl. Nr. 123 und Teilfläche der Fl. Nr. 85, jeweils Gem. Kneiting, nicht an der Umlegung teilnehmen wollen. Um den Eigentümern die Vorteile des Umlegungsverfahrens nochmals zu erläutern, war damals vorgesehen worden, nochmals Gespräche mit den Eigentümern zu führen und dadurch deren Teilnahmebereitschaft zu erreichen. Hierzu ist festzustellen, dass nach Abwägung durch die Eigentümer klargestellt wurde, dass keine Zustimmung zum Umlegungsverfahren erfolgt. 

Da gemäß § 52 Abs. 2 BauGB einzelne Grundstücke, die die Durchführung der Umlegung erschweren aus der Umlegung ganz oder teilweise herausgenommen werden können, ist die Anordnung des Umlegungsverfahrens dennoch zulässig. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier eröffnet den Tagesordnungspunkt und Gemeinderat Weigl weist darauf hin, dass er persönlich beteiligt ist. Nach Feststellung der persönlichen Beteiligung durch Beschluss erörtert Bürgermeister Obermeier den Sachverhalt. Er weist nochmals darauf hin, dass zwei Grundstückseigentümer nicht am Umlegungsverfahren teilnehmen, dies jedoch kein Ausschlussgrund für das Verfahren an sich darstellt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Ausschlussbeschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass Gemeinderat Weigl wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO von der weiteren Beratung und Beschlussfassung auszuschließen ist. 

11 : 0 Stimmen

1. Der Gemeinderat ordnet für das Gebiet des Bebauungsplanes „Zur Alten Mühle I“ die Umlegung nach dem vierten Teil des ersten Kapitels des Baugesetzbuches (BauGB) an. 

2. Der Gemeinderat überträgt die Befugnis zur Durchführung auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Regensburg, Franziskanerplatz 10, 93059 Regensburg. 

3. Der Erste Bürgermeister Eduard Obermeier wird ermächtigt, mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Regensburg eine Vereinbarung über die Einzelheiten der Übertragung der Befugnis zur Durchführung der Umlegung, der Mitwirkungsrechte der Gemeinde sowie der Verfahrens- und Sachkosten der Umlegung zu unterzeichnen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Weigl ist wegen persönlicher Beteiligung von der weiteren Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Datenstand vom 28.08.2024 11:36 Uhr