Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Bebauungsplan "Am Auberg" in Schwetzendorf, Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB i.V.m. § 215a Abs. 3 BauGB; Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen (§ 3 Abs. 2 BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Gemeinderat, 05.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 12. Gemeinderat 05.12.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Auberg“ in Schwetzendorf fand nach §§ 13a i.V.m. § 215a Abs. 3 und § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 11.10.2024 bis 14.11.2024 statt. 

Es wurden keine öffentlichen Stellungnahmen im erneuten Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebracht.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Gemeinderätin Muehlenberg meldet sich zu Wort und hinterfragt, inwieweit die Erkenntnisse des Sturzflutrisikomanagements (SRM) bei der Abwägung Berücksichtigung fanden. Bürgermeister Obermeier weist darauf hin, dass das SRM noch nicht abschließend erarbeitet wurde. Des Weiteren gehört die Abwägung zu Themen der Entwässerung zum nächsten Tagesordnungspunkt (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange). Im Gemeinderat besteht im Weiteren kein Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis, Änderungen sind keine veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.03.2025 08:02 Uhr