Vollzug Baugesetzbuch; Beratung und Beschlussfassung über die 5. Änderung des Flächennutzungsplans "Hönighausen Nord", Markt Lappersdorf hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Gemeinderat, 06.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 06.02.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat des Marktes Lappersdorf hat am 10.12.2024 in öffentlicher Sitzung den vom Ingenieurbüro Eder, Gabelsbergerstraße 5, 93047 Regensburg, ausgearbeiteten Entwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 10.12.2024 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 321 (Teilfläche) der Gemarkung Lappersdorf sowie die Grundstücke mit den Flurnummern 205 (Teilfläche), 205/2 (Teilfläche), 206 (Teilfläche), 206/1, 207 (Teilfläche), 208 (Teilfläche) und 209 (Teilfläche) jeweils der Gemarkung Hainsacker. Der Geltungsbereich, in einem Umfang von ca. 2,7 ha, ist aus dem nachfolgenden Übersichtslageplan ersichtlich.

Wesentliche Ziele und Zwecke der 5. Flächennutzungsplanänderung sind die Änderung einer bisher landwirtschaftlichen Fläche in eine Fläche für ein Allgemeines Wohngebiet, um damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Aufstellung eines Bebauungsplans zu schaffen.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wird die Gemeinde Pettendorf um Stellungnahme zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans „Hönighausen Nord“ gebeten. Soweit bis spätestens 17. Februar 2025 keine Rückäußerung erfolgt, wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden. Stellungnahmen die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein Diskussionsdarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass Belange der Gemeinde Pettendorf durch die 5. Änderung des Flächennutzungsplans „Hönighausen Nord“ nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.04.2025 10:32 Uhr