Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Bauausschuss, 20.08.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Wie schon bereits im vorhergehenden Tagesordnungspunkt erwähnt, befasste sich der Bauausschuss bereits mehrfach mit Nutzungsänderungen auf dieser Parzelle, nun ist das Objekt 2 Gegenstand eines Antrages. Hier wird beantragt, das genehmigte Musterhaus der ehem. Haus- und Wohnbaufirma nun künftig als Gewerbeimmobilie (Trockenbaufirma sowie Heilpraktiker- und Physiotherapeutische Praxis) mit untergeordneter Wohnnutzung umzuwidmen.
Die Heilpraktiker- und Physiotherapeutische Praxis wird von der Antragstellerin betrieben, die Trockenbaufirma von ihrem Lebensgefährten, es wird daher von zwei Beschäftigten ausgegangen. Die Nutzflächen werden mit 105,58 m² (Gewerbe) und 66,08 m² (Wohnen) angegeben, dies entspricht bei einer Gesamtnutzfläche von 171,66 m² einer prozentualen Verteilung von ca. 62% zu 38%.
Stellplatzbedarf:
Es sind für die Wohneinheit 2 Stellplätze erforderlich, für die Gewerbeeinheit Praxis (57,83 m²) sind grundsätzlich 1 Stellplatz je 30 m² Nutzfläche, jedoch mindestens 2 Stellplätze, sowie 1 Stellplatz je angefangene 150 m² Nutzfläche für Besucher (Anlage Nr. 2.1 zu § 3 der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde) zu schaffen. Für die Gewerbeeinheit Trockenbaufirma (57,83 m²) sind grundsätzlich 1 Stellplatz je 50 m² Nutzfläche, sowie 1 Stellplatz je angefangene 150 m² Nutzfläche für Besucher (Anlage Nr. 5.1 zu § 3 der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde) zu schaffen.
Dies ergibt einen Stellplatzbedarf, rein für den gewerblichen Bereich, von 5 Stellplätzen. Insgesamt sind also für die Nutzungsänderung 7 Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Diese werden lt. Planunterlagen auch nachgewiesen.
Vier der Stellplätze (unmittelbar an der Straße „Auf der Höhe“) werden auf dem Grundstück in einem Bereich angeordnet, der lt. Bebauungsplan als „private Grünfläche (außerhalb Baugrenze)“ gekennzeichnet ist. Um diese Stellplätze hier realisieren zu können, ist ein entsprechender Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich, der den Unterlagen jedoch nicht beiliegt.
Diskussionsverlauf
Hier erläutert Bürgermeister Obermeier, dass die beiden Betriebe bereits seit zwei bis drei Jahren existent sind. Aus seiner Sicht ist jedoch hier das Landratsamt in seiner Funktion als Bauaufsichtsbehörde gefragt, ob die gewerbliche Nutzung den Vorgaben entspricht.
Die weiteren Mitglieder tun sich schwer, die bisherige ablehnende Haltung zu Anträgen auf dieser Parzelle aufrecht zu halten, zumal hier zwei funktionierende Gewerbe vorliegen. BA-Mitglied Muehlenberg fragt an, ob man die Gestaltung der Stellplätze im Bereich der „privaten Grünfläche“ vorgeben kann, dies wird von Bürgermeister Obermeier bejaht.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt der Nutzungsänderung sein Einvernehmen. Die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Umnutzung der „privaten Grünfläche“ zu Stellplätzen wird erteilt, mit dem Zusatz, dass die Stellplätze wasserdurchlässig zu gestalten sind. D
er entsprechende Antrag ist vor Weiterleitung an die Genehmigungsbehörde nachzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
Datenstand vom 18.09.2015 08:06 Uhr