Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 07.05.2015 für den Bereich „Adlersberg-Nordost“ eine Ergänzungs- bzw. Einbeziehungssatzung zu erlassen. Das mit der Planung beauftragte Ing.-Büro EBB hat mit Mail vom 14.09.2015 den Vorentwurf in der Fassung vom 10.09.2015 zur Abstimmung mit der Gemeinde vorgelegt. Der Vorentwurf wird in der Gemeinderatssitzung am 01.10.2015 durch das Ing.-EBB, Herrn Diplom-Ingenieur Kring, vorgestellt.
Dieser beinhaltet folgende Eckpunkte:
Die Nutzungsschablone enthält die Angaben über die Zulässigkeit von max. 2 Vollgeschosse, die Festsetzung der GRZ auf 0,35, offene Bauweise und die Vorgabe der Dachform mit Satteldach.
Für den naturschutzrechtlichen Ausgleich ist entlang der Nord- und Westseite des Baugebietes eine Gehölzpflanzung als Ortsrandeingrünung mit einer Fläche von insgesamt ca. 1.669 m² anzulegen.
Als Hinweis wurde u.a. mit aufgenommen, dass im Bereich der Parzelle 2 eine Wasserleitung des Zweckverbands zur Wasserversorgung Naab-Donau-Regen verläuft, die vom Zweckverband zu verlegen wäre.
Redaktionelle Änderungen Planer/Bauamt:
Zur Fassung 10.09.2015, die der Gemeinderat mit der Einladung zur Sitzung erhalten hat, wurden mit Mail vom 28.09.2015 folgende Änderungen vom beauftragten Planungsbüro übermittelt:
1. Textliche Hinweise, Punkt 2: Unter Starkniederschläge und Grundwasser wurde der Hinweis „Weiße Wanne“ gestrichen,
2. Textliche Hinweise, Punkt 3: Hier wurde der Hinweis „Eine Versickerung ist aufgrund der Bodenverhältnisse nur begrenzt möglich“ gestrichen.
Bei der Durchsicht der Unterlagen sind dem Bauamt noch folgende Punkte aufgefallen, diese sollten noch abgeändert werden:
1. Fassungsdatum Vorentwurf: Um Verwechslungen auszuschließen, sollte das Fassungsdatum 28.09.2015 verwendet werden.
2. Seitenzahlen: Der Vorentwurf sollte mit Seitenzahlen (Fußzeile) versehen werden.
3. Textliche Hinweise, Punkt 4, Satz 1: Ausbessern: Den Landwirten wird …….
4. Textliche Hinweise, Punkt 4, Satz 2: Ändern: Statt dem Begriff „Baugebiet“ ist der Begriff „Geltungsbereich“ zu verwenden.
5. Begründung, Punkt 2, Nachfrage: Hier sollten aktuelle Zahlen verwendet werden, Stand der letzten Aktualisierung der Liste über Bauplatzinteressenten in der Gemeinde vom 11.09.2015 ergab 428 Anfragen (+ x).
6. Begründung, Punkt 3, Erschließung: Der Satz „Eine Einleitung des Niederschlagswassers in den Regenwasserkanal ist möglich“ muss gestrichen werden, da dies nicht den Gegebenheiten entspricht.