Einbeziehungssatzung "Adlersberg-Nordost"; Beratung und Beschlussfassung über die Billigung des Vorentwurfs in der Fassung vom 10.09.2015


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Gemeinderat, 01.10.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 10. Gemeinderat 01.10.2015 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 07.05.2015 für den Bereich „Adlersberg-Nordost“ eine Ergänzungs- bzw. Einbeziehungssatzung zu erlassen. Das mit der Planung beauftragte Ing.-Büro EBB hat mit Mail vom 14.09.2015 den Vorentwurf in der Fassung vom 10.09.2015 zur Abstimmung mit der Gemeinde vorgelegt. Der Vorentwurf wird in der Gemeinderatssitzung am 01.10.2015 durch das Ing.-EBB, Herrn Diplom-Ingenieur Kring, vorgestellt.

Dieser beinhaltet folgende Eckpunkte:
Die Nutzungsschablone enthält die Angaben über die Zulässigkeit von max. 2 Vollgeschosse, die Festsetzung der GRZ auf 0,35, offene Bauweise und die Vorgabe der Dachform mit Satteldach.
Für den naturschutzrechtlichen Ausgleich ist entlang der Nord- und Westseite des Baugebietes eine Gehölzpflanzung als Ortsrandeingrünung mit einer Fläche von insgesamt ca. 1.669 m² anzulegen.

Als Hinweis wurde u.a. mit aufgenommen, dass im Bereich der Parzelle 2 eine Wasserleitung des Zweckverbands zur Wasserversorgung Naab-Donau-Regen verläuft, die vom Zweckverband zu verlegen wäre.

Redaktionelle Änderungen Planer/Bauamt:
Zur Fassung 10.09.2015, die der Gemeinderat mit der Einladung zur Sitzung erhalten hat, wurden mit Mail vom 28.09.2015 folgende Änderungen vom beauftragten Planungsbüro übermittelt:
1.        Textliche Hinweise, Punkt 2: Unter Starkniederschläge und Grundwasser wurde der Hinweis „Weiße Wanne“ gestrichen,
2.        Textliche Hinweise, Punkt 3: Hier wurde der Hinweis „Eine Versickerung ist aufgrund der Bodenverhältnisse nur begrenzt möglich“ gestrichen.

Bei der Durchsicht der Unterlagen sind dem Bauamt noch folgende Punkte aufgefallen, diese sollten noch abgeändert werden:
1.        Fassungsdatum Vorentwurf: Um Verwechslungen auszuschließen, sollte das Fassungsdatum 28.09.2015 verwendet werden.
2.        Seitenzahlen: Der Vorentwurf sollte mit Seitenzahlen (Fußzeile) versehen werden.
3.        Textliche Hinweise, Punkt 4, Satz 1: Ausbessern: Den Landwirten wird …….
4.        Textliche Hinweise, Punkt 4, Satz 2: Ändern: Statt dem Begriff „Baugebiet“ ist der Begriff „Geltungsbereich“ zu verwenden.
5.        Begründung, Punkt 2, Nachfrage: Hier sollten aktuelle Zahlen verwendet werden, Stand der letzten Aktualisierung der Liste über Bauplatzinteressenten in der Gemeinde vom 11.09.2015 ergab 428 Anfragen (+ x).
6.        Begründung, Punkt 3, Erschließung: Der Satz „Eine Einleitung des Niederschlagswassers in den Regenwasserkanal ist möglich“ muss gestrichen werden, da dies nicht den Gegebenheiten entspricht.

Diskussionsverlauf

Mit Beginn der Diskussion zum TOP 1 wird vom 1. Bürgermeister Obermeier festgestellt, dass Gemeinderat Bink wegen persönlicher Beteiligung von der weiteren Beratung und Beschlussfassung auszuschließen ist. Gemeinderat Bink befindet sich zum Beginn der Sitzung bereits im Zuschauerbereich, so dass der nachfolgende Beschluss nur deklaratorischen Charakter entfaltet.

Ausschlussbeschluss
Gemeinderat Ludwig Bink wird gemäß Art. 49 GO von der weiteren Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

12 : 0 Stimmen

Der Bebauungsplanentwurf wird im Anschluss vom anwesenden Planer der Firma EBB, Herrn Diplom-Ingenieur Kring, bezüglich seiner Darstellungen, textlichen Festsetzungen und Hinweise erläutert. Herr Kring weist in seinem Vortrag darauf hin, dass der Boden im Plangebiet besser versick erungsfähig ist als angenommen und somit auf die im ursprünglichen Entwurf geforderte „Weiße Wanne“ verzichtet werden kann. Die Bodenverhältnisse erfordern lediglich einen Bitumenschutz. Bürgermeister Obermeier weist den anwesenden Planer auf die redaktionellen Hinweise des Bauamtes hin, die in der weiteren Planung zu berücksichtigen sind. Im Gemeinderat entsteht eine kurze Diskussion über den Bebauungsplan im Allgemeinen, der von allen anwesenden Mitgliedern als gelungen betrachtet wird. Aufgrund des
relativ breiten Straßenkörpers wird von Gemeinderat Amann vorgeschlagen, im Bereich des nördlichen Banketts eine Verbreiterung des Straßenraums um ca. 2 m vorzusehen, was insbesondere auch eine Optimierung der Durchfahrt für den Winterdienst ermöglicht. 1. Bürgermeister Obermeier stimmt dem zu und formuliert nachfolgenden Beschlussvorschlag:

Beschluss:
Der Gemeinderat befürwortet eine Verbreiterung des Straßenraumes nördlich des Asphaltbandes um ca. 2 Meter und beauftragt den 1. Bürgermeister entsprechende Verhandlungen mit den Eigentümern aufzunehmen.

13 : 0 Stimmen

Im Zuge der weiteren Diskussion schlägt Bürgermeister Obermeier vor, dass die Ortsrandeingrünung (privaten Grünflächen bzw. naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen) im nordwestlichen Bereich in der Planung bezüglich ihres Grenzverlaufes dahingehend optimiert werden, dass die angrenzende landwirtschaftliche Nutzflächen ohne Beeinträchtigung bewirtschaftet werden können. Die Restflächen sind daher so zu bilden, dass unnötige Kurvenwinkel vermieden werden. 

Im Rahmen der Planung sind die der Grünordnung zugeordneten Flächen im Nordwesten des Plangebietes (Eckpunkt an der Fl.Nr. 1014/2) hinsichtlich ihres Grenzverlaufes für die landwirtschaftliche Nutzung so zu optimieren, dass ungünstige Kurvenwinkel vermieden werden.

Beschluss:

13 : 0 Stimmen

Gemeinderat Gerdes weist darauf hin dass die Bebauungsplanung auch unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des angedachten Projektes „Bienenfreundliche Kommune“ erfolgen sollte. Auf Rückfrage von Planer Kring wird darauf verwiesen, dass bei den Pflanzlisten für die Ausgleichsflächen auf bienenfreundliche Arten geachtet werden soll, z. B. keine Hybridpflanzen verwendet werden dürfen.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf in der Fassung vom 28.09.2015 mit den heute beschlossenen Änderungen/Ergänzungen. Die Verwaltung wird beauftragt das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.10.2015 09:21 Uhr