Vollzug der Baugesetze; Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Änderung des bestehenden Bebauungs- und Grünordnungsplans "Kneiting-Nord" für den Bereich der Fl.Nr. 66, Gemarkung Kneiting


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Gemeinderat, 05.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 12. Gemeinderat 05.11.2015 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der bestehende Bebauungs- und Grünordnungsplan „Kneiting-Nord“ ist in seiner originären Fassung am 29.11.1985 in Kraft getreten. Das Baugebiet ist ein „Allgemeines Wohngebiet“ im Sinne des § 4 BauNVO.
Die Gemeinde Pettendorf hat zuletzt mit Beschluss vom 03.11.2005 die 3. Änderung des bestehenden Bebauungsplans „Kneiting Nord“ als Satzung beschlossen. Die 3. Änderung betraf das Grundstück Fl.Nr. 261/16 der Gemarkung Kneiting. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes trat mit Wirkung ab 15.11.2005 in Kraft.
Im Umgriff des Bebauungsplans „Kneiting-Nord“ liegt die Fl.Nr. 66, Gemarkung Kneiting, die sich im Privateigentum befindet. Das angrenzende Grundstück Fl.Nr. 261/18, Gemarkung Kneiting, steht im Eigentum der Gemeinde Pettendorf.
Dem Gemeinderat wird im Rahmen des TOP 1 vom Architekturstudio Zitzelsberger eine Studie zur Bebauung des Bereiches der Fl.Nr. 66 präsentiert, die bei entsprechender Realisierbarkeit, eine erneute Änderung des Bebauungsplanes erfordert.

Diskussionsverlauf

Architekt Zitzelsberger stellt die Ziele vor, die bei der Erstellung der Studie im Vordergrund standen:
o        Keine Überplanung des gemeindlichen Grundstückes
o        Eine zentrale Anlieger Privatstraße
o        Wirtschaftliche Erschließung
o        Gleiche Grundstücksgrößen
o        Eine familienfreundliche Bebauung mit Gebäuden für Familien bis 3 Kindern
o        Das Einfügen der Baukörper in das Ortsbild
o        Die Verwendung von typischen Gebäudestrukturen
Bei dem Baugebiet handelt es sich um ein allgemeines Wohngebiet (WA). Die Erschließung erfolgt zentral über die „Alte Straße“ und eine gemeinsame Privatstraße. Der ungünstige Zuschnitt der Fläche ergab bei einer Planung mit 3 Häusern keine gleichwertigen Grundstücksgrößen, so dass sich keine familien-freundlichen Preise ergeben hätten. Zu berücksichtigen war auch, dass eine Überplanung des Gemeindegrundstücks mit einem Gebäude nicht möglich ist.
Es wurde versucht die vorhandene Fläche bestmöglich zu nutzen und den umliegenden vorhandenen Altbestand  zu berücksichtigen. Ebenso wurde die Lage der Baukörper ortstypisch situiert. Die nunmehr vier Gebäude passen sich bei 2 Vollgeschossen an den vorhandenen Bestand an. Die Giebeldächer dürfen eine Traufhöhe von 6,40 m nicht überschreiten. Dies verdeutlicht er in mehreren Umrissvergleichen. Weiterhin sollte die Erschließung des Baugebietes wirtschaftlich nur über eine zentrale Privat-Straße erfolgen,  die Bodenversiegelung wird dadurch möglichst gering gehalten.
Die Anlage wird familienfreundlich und barrierefrei angelegt. Die Parzellen sind mit rund 600 qm etwa gleich groß und mit Einzelhäusern beplant. Den Bauwilligen bleiben aber genügend Gestaltungsmöglichkeiten, um die Gebäude innerhalb der Baufenster noch individuell zu platzieren. Ein Mustergrundriss ergibt ohne Dachausbau ca. 140 qm Wohnfläche.
Für die Abstandsflächen gilt Art. 6 BayBO, Abweichungen sind nicht geplant. Um die Verschattung von Nachbargrundstücken auszuschließen, dürfen großkronige Bäume nicht angepflanzt werden.
Im Anschluss an die Ausführungen von Architekt Zitzelsberger erkundigt sich Bürgermeister Obermeier nach den fehlenden Baufenstern für die Garagen.
Die Antwort lautet, es handelt sich bei dem Entwurf um eine erste Darstellung, wobei das Hauptaugenmerk auf die Hauptgebäude, die Abstandsflächen sowie die mögliche Versiegelung gelegt wurde.
Aufgrund der vorgelegten Planung schlägt Bürgermeister Obermeier vor, für die Einmündung der Er-schließungsstraße entsprechende Radien zu wählen und den Raum für einen Mülltonnensammelplatz zu schaffen.
Gemeinderätin Muehlenberg will wissen, ob die Zufahrt nur über die markierte Stelle möglich ist.
Architekt Zitzelsberger erläutert, dass wegen der bis zu 1,50 m hohen Bruchsteinmauer zur Kirchgasse der Hang kostenaufwändig abgefangen werden müsste. Außerdem habe sich während der Variantenfindung ergeben, dass eine andere Lage der Erschließungsstraße zu große Baukörper oder ungünstige Grundstückszuschnitte ergeben hätte.
Bürgermeister Obermeier erinnert daran, dass diese Mauer bereits zweimal hergestellt wurde.
Gemeinderat Bink erklärt seine Zustimmung zum vorgestellten Entwurf, weist aber darauf hin, dass die Erschließung dieser Privatstraße durch die Kirchenstiftung mit den Bauherren zu vereinbaren sei. Außerdem frägt er nach notwendigen Ausgleichsflächen.
Bürgermeister Obermeier sieht die Anwendungsmöglichkeit von § 13a BauGB, hier wären keine Ausgleichsflächen notwendig. Architekt Zitzelsberger führt als Grundlage die GFZ bei der Ermittlung der versiegelten Fläche an.
Bürgermeister Obermeier weist  noch darauf hin, dass die Planungskosten vom Antragsteller zu tragen sind. Die Gemeinde trägt dagegen die Kosten des Bebauungsplan-Änderungsverfahrens.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Kneiting-Nord im Bereich der Fl.Nr. 66 wie heute vorgestellt. Das Änderungsverfahren soll im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden. Die anfallenden Planungskosten sind vom Antragsteller zu tragen. Dieser Beschluss wird der Filialkirchenstiftung mitgeteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.11.2015 10:58 Uhr