Änderung des Bebauungsplans "Kneiting-Nord" durch Deckblatt Nr. 4;
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf vom 03.03.2016
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Gemeinderat, 07.04.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 05.11.2015 die Änderung des Bebauungsplanes Kneiting-Nord im Bereich der Fl.Nr. 66 wie vorgestellt. Das Änderungsverfahren soll im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden. Die anfallenden Planungskosten sind vom Antragsteller zu tragen.
Das beauftragte Planungsbüro Zitzelsberger, München, legt nun den Entwurf in der Fassung vom 03.03.2016 zur Abstimmung vor.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Gemeinderat Weigl weist darauf hin, dass die unter Textliche Hinweise D, Ziffer 3.6 aufgezeigte Straßenbeleuchtung mit natriumbedampften Leuchtmitteln nicht dem intendierten Standard für die Straßenbeleuchtung innerhalb der Gemeinde Pettendorf entspricht und schlägt vor, dass auch in diesem Bereich auf die LED-Technologie abgestellt werden sollte. Bürgermeister Obermeier weist darauf hin, dass er über diesen Vorschlag zu den textlichen Hinweisen
abstimmen lässt. Ergänzend informiert er, dass im Textteil irrtümlich auch auf die Untere Denkmalschutzbehörde in Landshut verwiesen wurde, was entsprechend auf Regensburg korrigiert werden müsste. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf zum Tagesordnungspunkt.
Beschluss 1
Die Straßenbeleuchtung soll mit LED-Technologie ausgeführt werden. Die textlichen Hinweise D, Nr. 3.6 sind entsprechend von natriumbedampften Leuchtmitteln auf LED-Technologie zu ändern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Ab TOP 3 ist Gemeinderat Bink anwesend.
Beschluss 2
Der Gemeinderat genehmigt den Entwurf mit den heute beschlossenen Änderungen. Dier Verwaltung wird beauftragt das Verfahren nach BauGB einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.06.2017 14:04 Uhr