Schülerbeförderung; Genehmigung zur Erstellung einer Buswendeanlage auf den Fl.Nr. 63/8 und 63/9, jeweils Gemarkung Pettendorf, Teilflächen an der Schule Pettendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Gemeinderat, 09.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 6. Gemeinderat 09.06.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Ausgangslage
Die geplante Buswendeanlage steht in unmittelbarer Verbindung zu einer möglichst kostengünstigen Beförderung der Schülerinnen und Schüler über den RVV-Linienverkehr. Die Umstellung der Schülerbeförderung über die öffentlichen Linien des RVV hat zur Folge, dass für den Linienverkehr dauerhaft eine öffentliche Haltestelle an der Schule errichtet werden muss, die auch eine Wendemöglichkeit für Busse vorsieht. Linienbussen ist es nicht gestattet, beim Rangieren rückwärts zu fahren. Das Rangieren auf dem Schulparkplatz ist  ohnehin ein Gefährdungsthema und sollte dauerhaft abgestellt werden. Die Bushaltestelle soll möglichst mit Beginn des neuen Schuljahres fertiggestellt werden.

Da es sich um eine dauerhafte Lösung der Schülerbeförderung handelt, ist die geplante Investition für den Schulverband Pettendorf-Pielenhofen nachhaltig und wirtschaftlich vertretbar, dies gilt insbesondere auch für die mittelbar kostentragenden Gemeinden Pielenhofen und Pettendorf. Der in die engere Auswahl kommende Entwurf ermöglicht es, dass die vorhandenen Parkplätze weitgehend erhalten bleiben. Andere Varianten werden vom Ingenieurbüro noch aufgezeigt.

Der Schulverband hat in seiner Sitzung am 30.05.2016 beschlossen, den Bau einer Buswendeanlage an der Schule Pettendorf auszuführen. Die Verwaltung wurde beauftragt, vorbereitende Planungen einzuleiten und den erforderlichen Förderantrag zu stellen.

Die Gemeinde Pettendorf ist Eigentümerin der Fl.Nrn. 63/8 und 63/9, jeweils Gemarkung Pettendorf, die bei Ausführung der Maßnahme unmittelbar betroffen sind. Der bauliche Eingriff in gemeindliches Grundeigentum ist zustimmungspflichtig.

Die Kosten für die Buswendeanlage sind noch nicht endgültig beziffert. Jedoch wird auch nach Abzug der staatlichen Förderung von voraussichtlich 54 % ein Kostenanteil von ca. 100.000 € vom Schulverband zu finanzieren sein. Da Zins- und Tilgung im Haushalt des Schulverbandes als Ausgabepositionen berücksichtigt werden, ergeben sich Auswirkungen auf die durch die Schulverbandsumlage zu finanzierenden Kosten.

Jedoch ist zu berücksichtigen, dass den investiven Kosten für die Buswendeanlage Einsparungen der Kosten für die Schülerbeförderung gegenüberstehen, so dass sich die Maßnahme auch bei der Schulverbandsumlage weitgehend kostenneutral auswirken könnte, langfristig betrachtet sogar ein dauerhaftes Einsparpotential verspricht.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert die Ausgangslage und die damit verbundene neue Linienführung. Er betont, dass wünschenswerte, weitergehende Änderungen an der Linienführung nicht durchführbar waren, da ansonsten notwendige Anschlussverbindungen im RVV-System nicht mehr gewährleistet gewesen wären. Aufgrund der Vorschriften zum ÖPNV besteht nun die Notwendigkeit, eine Busumkehre zu errichten, da Busse im Linienverkehr nicht rückwärtsfahren dürfen.
Die Baumaßnahme ist grundsätzlich förderfähig, und zwar um den Anteil, der die öffentliche Linie betrifft.
Bürgermeister Obermeier stellt dem Gemeinderat abschließend einen ersten Entwurf zur Buswendeanlage vor. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Die Gemeinde Pettendorf stimmt dem Bau der Buswendeanlage auf den Fl.Nrn. 63/8, Teilfläche und 63/9, Teilfläche, jeweils Gemarkung Pettendorf, zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.07.2016 10:51 Uhr