Errichtung einer Schleppgaube auf Fl.Nr. 1276/1, Gemarkung Pettendorf, Parz. 18 im Baugebiet "Schwetzendorf" (Am Hirtenacker, Schwetzendorf)
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Bauausschuss, 19.05.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt auf dem bestehenden Wohnhaus im Norden eine Schleppgaube in den Außenmaßen von ca. 3,50 x 2,00 m zu errichten. Der vorhandene Bebauungsplan sieht Dachgauben mit max. 1 m² Vorderfläche vor, sie dürfen nur im inneren Drittel der Dachfläche angeordnet werden.
Begründet wird diese geplante, bauliche Veränderung unter anderem mit einer besseren Belichtung des Bades im Dachgeschoss des Gebäudes. Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass das Gebäude bereits 1964 errichtet wurde und durch den nachträglich erstellten Bebauungsplan eigentlich eine Verschlechterung erfahren würde. Des Weiteren wird auf eine bereits bestehende Schleppgaube in unmittelbarer Nachbarschaft hingewiesen.
Stellungnahme Bauamt:
Der Bebauungsplan „Schwetzendorf“ wurde bereits 1960 aufgestellt und zuletzt 1970 geändert, die 1971 in Kraft getreten ist. Die zitierte Schleppgaube in der Nachbarschaft ist außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes und wurde daher nach § 34 BauGB beurteilt. Grundsätzlich spricht aber nichts gegen diese Art von Gauben, zumal auch die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht mehr zeitgemäß sind, es wird daher eine Befreiung
empfohlen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.06.2016 10:11 Uhr