GVS "Der Altweg zum Auberg"; Versetzung eines bestehenden Verkehrsschildes (VZ 283) an der sog. "Ochsenstraße" bis nach der Kurve
Daten angezeigt aus Sitzung: 3. Straßen- und Umweltausschuss, 02.08.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Straßen- und Umweltausschuss (Gemeinde Pettendorf) | 3. Straßen- und Umweltausschuss | 02.08.2016 | ö | beratend | 3 |
Sachverhalt
Die bisherige Lage zeigt ein absolutes Haltverbot in Richtung Pettendorf bis kurz vor der Kurvenführung. Gegenüber besteht ein eingeschränktes Haltverbot.
In der Praxis zeigt sich, dass just nach diesem Schild bereits Fahrzeuge parken, was im Kurvenbereich zu sehr unübersichtlichen Verkehrsverhältnissen führt. Die Anregung hier bestand darin, diese Verbotsschilder über die Kurvenbereiche hinaus zu verlängern, um die Verkehrssicherheit zu verbessern.
Auch wenn außerhalb geschlossener Ortschaft grundsätzlich ein Parkverbot besteht, empfiehlt der Straßen- und Umweltausschuss einstimmig die Versetzung beider Verkehrsschilder bis nach der Kurve.
Datenstand vom 16.01.2017 10:25 Uhr