Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Gemeinderat, 01.09.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Baumaßnahmen im Baugebiet „Pettendorf-Südwest“ schreiten fort. Die Straßenführungen sind sichtbar und der Kanalbau ist bereits über weite Strecken durchgeführt. Bedingt durch die Regenereignisse in den letzten Wochen kam es wiederholt zu Abschwemmungen in die unterliegenden Grundstücke, die z. T. erhebliche Schäden verursacht haben. Die Feuerwehr war mehrmals vor Ort.
In der Konsequenz wurden sukzessive Verbesserungsmaßnahmen zur Sicherung der unterliegenden Grundstücke angeordnet bzw. umgesetzt, die zuletzt eine deutliche Verbesserung der Situation hergestellt haben. Aufgrund dieser Ereignisse und der für die Realisierung des Baugebietes notwendigen Auffüllungen wurden von den Unterliegern Befürchtungen mitgeteilt, die an der Funktionsfähigkeit der geplanten Anlage insgesamt zweifeln. Dies liegt zum einen an der nur geringfügigen Neigung des geplanten offenen Grabens, wo befürchtet wird, dass durch Grasschnitt oder Aufwuchs die Abflussgeschwindigkeit reduziert wird und die Leistungsfähigkeit dann deutlich behindert wird. Zum anderen bleibt der Wassereintrag aus der Restböschung, der hier in einen geplanten kleinen Graben mündet, der dauerhaft aufgrund der Situierung nicht vernünftig gewartet werden kann. Auch hierdurch werden zukünftige Risiken für die Unterliegergrundstücke befürchtet.
Es wurde deswegen mit Schreiben vom 25.07.2016 von zwei Unterliegern beantragt, eine Randmauer auf Kosten der Gemeinde zu errichten, die diese Gefahr abmindern soll. Die Mauer sollte eine Mindesthöhe von 50 cm über dem Erdreich haben.
In diesem Zusammenhang wurde auch eine komplette Verrohrung anstelle eines Grabens in die Diskussion gebracht.
Aktuell:
Aufgrund der geschilderten Ereignisse wird das Ingenieurbüro die Thematik speziell erläutern. Im Ergebnis ist die Planung nach Fertigstellung für ein HW 100- Ereignis ausgelegt und funktionsfähig. Die Nachweise sind rechnerisch erbracht.
Zur Herstellung einer noch größeren Sicherheit und aus Reaktion auf die Schadensereignisse wird von Seiten der Gemeinde aber vorgeschlagen, mit geringfügigen Verbesserungen durch Erhöhung der abhängigen Grabenhöhe eine zusätzliche Sicherheit um 50 % zu erreichen. Weiter soll die Ausführung des unteren Grabens an den Grundstücksgrenzen zum Altbestand so modelliert werden, dass eine regelmäßige Pflegetätigkeit dieses Grabens auch von der Anfahrbarkeit gewährleistet ist. Für die aus der Böschung entstehenden Oberflächenwässer wird ebenfalls eine Berechnung vorgelegt. So soll die größtmögliche Sicherheit für die abhängigen Anwesen dauerhaft gewährleistet werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier eröffnet den Tagesordnungspunkt mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit. Die Gemeinderatsmitglieder Bornschlegl, Oberleitner und Weiermann sind entschuldigt abwesend. Zum Tagesordnungspunkt wurden Herr Hecht von der Fa. Kehrer Planung und Frau Danzer von der Fa. FreiRaumArchitekten eingeladen, die dem Gemeinderat die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung des Wassereintrages auf die Unterlieger erläutern.
Die Maßnahme sieht bauliche Veränderungen an dem Wassergraben vor, die im Wesentlichen die Erhöhung der Grabenhöhe und die damit verbundene Volumenerweiterung nach sich zieht. Bei Vollfüllung des Grabens kann nun rechnerisch die dreifache Menge HQ100 aufgenommen werden (erläuternder Hinweis der Verwaltung: Ein HQ100 beschreibt einen Hochwasserabfluss der im Mittel alle 100 Jahre erreicht oder überschritten wird. Da es sich um eine statistische Größe handelt, kann dieser Abfluss innerhalb des Zeitraumes aber auch mehrfach auftreten). In der Gesamtbetrachtung ergibt sich eine mindestens 50%ige Erhöhung des Rückhaltevermögens gegenüber dem bisherigen Planungsstand. An Teilbereichen des Grabens werden sogar bis zu 200 % mehr Rückhaltevolumen erreicht. Der Wassergraben sieht ein leichtes Gefälle von 0,5 % bis 0,8 % vor und wird durch Modellierungsmaßnahmen so konzipiert, dass die Pflege des Grabens auch mit Hilfe von maschineller Unterstützung problemlos möglich ist.
Gemeinderat Gerdes weist darauf hin, dass bereits jetzt die Anwohner argumentieren, ein Gefälle von 0,5 % bis 0,8 % sei zu gering. Insbesondere wird befürchtet, dass durch den zu erwartenden Bewuchs zusätzlich Probleme auftreten könnten. Im Ergebnis, so die Befürchtungen, würde die rechnerische Aufnahmefähigkeit des Grabens durch den Bewuchs so beeinträchtigt werden, dass die intendierte Schutzwirkung nicht oder nur teilweise erreicht wird.
Die Planer erläutern, dass der Bewuchs bei ausreichend geeigneten Pflegemaßnahmen kein Problem darstellen werde. Aufgrund der Fläche, die zur Ableitung zur Verfügung steht, ist auch unter Berücksichtigung eines weitreichend bewachsenen Bereiches ausreichend Abfluss gewährleistet. Der errechnete Abflussbeiwert wurde zudem auf die bewachsene Fläche bezogen. Auf Rückfrage von Gemeinderat Dr. Bosl an die Planer wird bestätigt, dass der Abflussbeiwert der unversiegelten Flächen, z. B. auch für einen Zustand der Vereisung, bei der Planung Berücksichtigung fand. Hierzu lagen bereits von Anfang an Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg (WWA) vor, die bereits in der originären Planung berücksichtigt und erfüllt wurden.
Im Rahmen der weiteren Diskussion wird nun auf die Notwendigkeit der beantragten Schutzmauer eingegangen. Die Kosten für Mauer werden auf mindestens 20.000 € geschätzt. Aus Sicht von Bürgermeister Obermeier stelle sich daher die Frage, ob angesichts der bereits durch die Grabenvertiefung und Modellierung erreichte Verbesserung überhaupt noch diese weitere, durchaus kostenintensive Maßnahme, erforderlich ist. Gemeinderat Völkl weist im Kontext mit den zur Diskussion gestellten Kosten für die Mauer darauf hin, dass diese aus seiner Sicht völlig überzogen sind. Die Frage der Realisierung sollte daher nicht an der Kostenfrage scheitern. Gemeinderat Weigl macht deutlich, dass diese Frage unter dem Sicherheitsaspekt für die Unterlieger erörtert werden muss. Eine Einschätzung hierzu ist von den Planern abzugeben, da es dem Gemeinderat nicht möglich ist, die Notwendigkeit unter Berücksichtigung des nach der Überplanung vorhandenen Restrisikos abzuwägen. Die eindeutige Frage an die Planer lautet daher, ob die Mauer für die Sicherheit der Unterlieger notwendig ist oder nicht.
Herr Hecht von der Fa. Kehrer Planung stellt klar, dass die zusätzliche Mauer aus Sicht der Fachplaner nicht erforderlich ist. Wie bei allen technischen Systemen, die Naturgewalten ausgesetzt sind, kann jedoch nie von einer 100%igen Sicherheit gesprochen werden. Die rechnerischen Grundlagen zeigen jedoch auf, dass bei einem HQ100 Ereignis die doppelte Sicherheit gegenüber der originären Planung erreicht wird. Hier sei zu berücksichtigten, dass die ursprüngliche Planung bereits den Anforderungen der Fachdienststellen (u. a. WWA) genügte.
Gemeinderätin Mühlenberg gibt in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass die Situation der letzten Wochen unter Extrembedingungen entstanden ist. Es liegt ein nicht bewachsener Bereich, der sich zudem im Bau befindet, vor. Bereits nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen und nach Bewuchs der Flächen könnte man von einer Verbesserung ausgehen. Der nun geplante vertiefte Graben stellt eine zusätzliche Verbesserung gegenüber der vorherigen Situation dar, so dass die Mauer nach Abwägung aller gehörten Argumente nicht erforderlich ist. Gemeinderat Amann stellt zur Diskussion, wie der Abfluss des Grabenabschnitts in Richtung Margarethenstraße abgefangen werden soll. Bürgermeister Obermeier stellt klar, dass der Abfluss in Richtung Margarethenstraße über (mind.) einen zusätzlichen Gully (soweit ausreichend) sichergestellt wird. Allgemein ist für das abfließende Wasser ein Rückhaltevolumen von ca. 1.500 m³ im Retentionsbereich vorgehalten. Von dort würde es im Bedarfsfall gedrosselt entlang der Hauptstraße in Richtung Reifenthal abfließen. Abschließend wird von Bürgermeister Obermeier darauf hingewiesen, dass die Kostenmehrung für Grabenarbeiten ca. 10 € pro Laufmeter beträgt.
Gemeinderat Bink nimmt nochmals Bezug auf die vorgelegten Entwürfe und begrüßt, dass der Pflegezugang weitgehend problemlos möglich ist. Die Ausführung ermöglicht dadurch auch Mäharbeiten mit dem Iseki.
Beschluss 1
Die vom Planungsbüro vorgeschlagene Erhöhung der Grabenhöhe und die Verbesserung der Zuwegung des Geländes zur Gewährleistung der Pflegearbeiten am unteren Graben werden ausgeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 2
Die beantragte Schutzmauer wird ausgeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 13
Datenstand vom 09.06.2017 14:09 Uhr