Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 67 "Windpark Sinzing" der Gemeinde Sinzing;
hier: Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
13. Gemeinderat, 03.11.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat Sinzing hat in seiner Sitzung vom 28.09.2016 den oben genannten Bebauungsplan für die öffentliche Auslegung gebilligt. Die Gemeinde Pettendorf wird als Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 06.10.2016 über die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet. Gleichzeitig wurden die Planunterlagen zugestellt.
Der Gemeinderat Pettendorf hat sich in seiner Sitzung vom 10.12.2015 bereits mit dieser Thematik befasst und festgestellt, dass gegen die Planungen keine Einwände bestehen.
Es wird nun gebeten, bis zum 17. November 2016, gegebenenfalls unter Verwendung des beiliegenden Formblattes, Stellung zu nehmen. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme vorliegen, so wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden und mit dem Entwurf Einverständnis besteht.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass gegen die Planung keine Einwendungen bestehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.06.2017 14:11 Uhr