Neues Kommunales Finanzwesen - Doppik; Sachstandsbericht Vermögensbewertung
Daten angezeigt aus Sitzung:
14. Gemeinderat, 01.12.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf Grundlage der Kommunalhaushaltsverordnung Doppik vom 31.07.2007 und den Bewertungsrichtlinien Bayern vom 29.09.2008 erfolgt im Zuge der Einführung der doppelten kommunalen Buchführung bei der Gemeinde Pettendorf die umfassende Bewertung des gemeindlichen Vermögens. Die Bilanzbuchhalterin der Gemeinde Pettendorf, Frau Petra Beier-Bunz, gibt dem Gemeinderat einen ausführlichen Überblick über den Stand der Vermögensbewertung.
Bewertet wurden bereits:
- Immaterielle Wirtschaftsgegenstände
- 32 Gemeindeverbindungsstraßen
- 90 Ortsstraßen
- 124 Öffentliche Feld- und Waldwege
- Sonstige Straßenbauwerke, Brücken u. Durchlässe
- 13 selbständige Gehwege
- 5 Radwege
- 6 Gebäude-/teile
- Kanalnetz
-
Friedhöfe
- Photovoltaikanlagen
Nach zu bewerten bzw. durchzuführen sind:
- Bewegliches Anlagevermögen: Fuhrpark, Maschinen, sonst. Ausstattung über Grenze geringwertige Wirtschaftsgüter (>netto € 410,00)
- Feuerwehrfahrzeuge und Equipment
- Ausstattung Bauhof, Rathaus
- Wertstoffhof
- Inventur Bauhof
Der weitere Projektverlauf sieht für die Jahre 2017 bis Anfang 2018 daher folgende Meilensteine vor:
- Bewertung des restlichen Anlagevermögens bis 31.12.2017
- Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten zum 31.12.2017
- Durchführung Inventur Feuerwehr und Bauhof
- Fertigstellung der Eröffnungsbilanz 2018
- Aufbau eines Kontenrahmens
Nach Abschluss dieser Arbeiten soll die Doppik mindestens im Testbetrieb ab Anfang 2019 für Planung, Vollzug und Abschluss der gemeindlichen Haushaltsführung angewendet werden. Die komplette Umstellung des kameralen Haushalts auf die Doppik ist grundsätzlich im Anschluss an die Testphase vorgesehen. Kann auf eine Testphase verzichtet werden, ist die unmittelbare Umstellung im Laufe 2019 avisiert. Es wird somit sichergestellt, dass die Gemeinde Pettendorf deutlich vor dem verpflichtenden Termin des einheitlichen europäischen Rechnungsstandards (EPSAS) eine geeignete Buchführung und Rechnungslegung vorhält.
Datenstand vom 09.06.2017 14:12 Uhr