Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Beratung und Beschlussfassung über die Beschilderung am Radweg an der R 39 zwischen Schwetzendorf und Rohrdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Gemeinderat, 01.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 14. Gemeinderat 01.12.2016 ö beschließend 7

Sachverhalt

Im Rahmen der Zusammenkunft des Straßen- und Umweltausschuss am 02.08.2016 wurde die abgeschlossene Maßnahme an der Kreisstraße R 39 zwischen Schwetzendorf-Rohrdorf vorgestellt. Hier ist der Radweg mit Kostenbeteiligung der Gemeinde Pettendorf erstellt worden. Weiter ist vor Schwetzendorf ein Fahrbahnteiler errichtet worden, die Straßenbeleuchtung wurde verlängert und ein Bürgersteig im Teilbereich erneuert.

Ausstehend sind die Vermessung bzw. die entsprechenden Grundstücksabgaben, die von der Gemeinde zugesagt wurden.

Da die Räum- und Streupflicht laut Vereinbarung von der Gemeinde Pettendorf zu leisten sein wird, wurde auch dieser Punkt angesprochen. Hier bestand Übereinstimmung, dass dieser Weg im Winter nicht geräumt und gestreut wird.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und schlägt vor, für den Bereich des Radweges entlang der R 39 keinen Winterdienst durchzuführen. Eine Beschilderung mit entsprechendem Hinweis kann angedacht werden, sei jedoch ebenfalls grundsätzlich Aufgabe des Landkreises. Der Landkreis räumt im Übrigen den Abschnitt bis Schwetzendorf. Die Entscheidung, dass der Abschnitt zwischen Schwetzendorf nicht dem Landkreis obliege, wurde vom Kreisrat getroffen. Im Radwegekonzept des Landkreises ist vorgesehen, dass sich Gemeinden bei entsprechender Vorteilslage beteiligen. So werden von der Gemeinde Pettendorf u. a. Eigenanteile für den Radweg sowie die Fahrbahnverschwenkung erbracht. Dies, so Bürgermeister Obermeier, impliziert nicht, dass die Gemeinde die Räum- und Streupflicht für den Landkreis Regensburg übernehmen muss. Gemeinderat Grundei weist darauf hin, dass es aus seiner Sicht keine Verpflichtung gibt, durch Beschilderung auf den fehlenden Winterdienst zu verweisen. Ein Radweg der im Winter zugeschneit ist, kann eben nicht oder nur auf eigenen Gefahr befahren werden. Gemeinderat Gerdes weist darauf hin, dass er es grundsätzlich als sinnvoll empfindet, wenn Radwege auch im Winter befahrbar sind. Da die Angelegenheit im Kreistag so beschlossen wurde, dass das Landratsamt keinen Räumdienst durchführt, könnte man sich ggf. mit der Gemeinde Pielenhofen auf ein abwechselndes Räumen verständigen. Gemeinderat Meyer setzt fort, dass aus seiner Sicht Geh- und Radwege im Gemeindebereich generell geräumt werden sollten. Gemeinderätin Muehlenberg gibt zu bedenken, dass  hier intensiv über Situationen diskutiert wird, die ggf. gar nicht eintreten und somit kein häufiges Handeln erfordern, da kaum noch winterliche Straßenverhältnisse auftreten. Wenn sich tatsächlich ein erhöhter Bedarf ergibt, sollte man als Gemeinde Pettendorf auch räumen. Darüber könnte man im Bedarfsfall abstimmen. Gemeinderat Dr. Bosl erläutert, dass keine zwingende Notwendigkeit besteht, den Radweg zu räumen, somit auch keine Notwendigkeit den Winterdienst durchzuführen. Gemeinderat Achhammer gibt zu bedenken, dass es sich bei dem Streckenabschnitt auch nicht um einen Radweg handelt, der zu einer Schule führt. Der Winterdienst sollte daher nicht von der Gemeinde geleistet werden. Gemeinderätin Weiermann gibt zu bedenken, dass es einige Personen gibt, die aus Überzeugung das Rad nutzen, auch aus Gründen des Naturschutzes. Die Gemeinde Pettendorf könnte daher auch aus diesem Grund eine Vorreiterrolle einnehmen und den Winterdienst durchführen. Gemeinderat Bornschlegl kritisiert, dass der Beschluss des Landratsamtes, die Räum- und Streupflicht auf die Gemeinde „abzuwälzen“, als sehr einseitig zu betrachten ist. Er lehne den Winterdienst ab. Gemeinderat Weigl schließt sich der Meinung an und macht deutlich, dass es für ihn keinen Sinn macht, den Winterdienst durchzuführen. Wenn sich die Notwendigkeit ergibt, könnte man dies immer noch weitergehend diskutieren. Bürgermeister Obermeier schlägt vor, über die weitergehenden Maßnahmen, nämlich die Räum- und Streupflicht durchzuführen, abzustimmen.

Beschluss

Die Gemeinde Pettendorf führt den Winterdienst am Radweg entlang der Kreisstraße R 39 für den Bereich zwischen Schwetzendorf und Rohrdorf durch.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 14

Datenstand vom 09.06.2017 14:12 Uhr