Gemeinsamer Datenschutzbeauftrager im Landkreis Regensburg; Bestellung von Frau Elisabeth Mayer, Gemeinsame Datenschutzbeauftragte der Städte, Märkte, Gemeinden und Zweckverbände des Landkreises Regensburg und des Landratsamts Regensburg zur behördlichen Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Pettendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Gemeinderat, 02.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 02.02.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Gemeinde Pettendorf ist seit 01.04.2016 der Zweckvereinbarung „Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter der Städte, Märkte, Gemeinden und Zweckverbände des Landkreises Regensburg sowie des Landkreises und des Landratsamtes Regensburg“ beigetreten.

Dadurch werden die Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten auf den gemeinsam bestellten Datenschutzbeauftragten des Landkreises Regensburg übertragen (Art. 53 Abs. 3 GO).

In diesem Zusammenhang ist es formal erforderlich, die Gemeinsame Datenschutzbeauftragte, Frau Elisabeth Mayer, zur behördlichen Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Pettendorf zu berufen.

In dieser Funktion ist Frau Mayer unmittelbar der Behördenleitung unterstellt und bei Anwendung ihrer Fachkunde auf dem Gebiet des Datenschutzes weisungsfrei. Sie darf bei der Erfüllung dieser Aufgabe nicht benachteiligt werden.

Zu ihren Aufgaben gehört es, auf die Einhaltung des Bayerischen Datenschutzgesetzes und anderer Datenschutzvorschriften hinzuwirken und die Behördenleitung in allen datenschutzrechtlichen Fragen zu beraten. Weitere Aufgaben sowie Rechte und Pflichten ergeben sich insbesondere aus Art. 25 Abs. 4 BayDSG.

Als Datenschutzbeauftragte ist Frau Mayer Ansprechpartnerin für die Bürgerinnen und Bürger, die Beschäftigten und die Dienststellenleitung für datenschutzrechtliche Fragen. Sie soll dazu beitragen, datenschutzrechtliches Fehlverhalten der Dienststelle bzw. ordnungswidriges Verhalten der Beschäftigten zu vermeiden.

Gleichzeitig ist der bisherige Datenschutzbeauftrage der Gemeinde Pettendorf, Herr Gerold Meyer, von seiner Funktion abzuberufen. Herr Meyer wird in diesem Zusammenhang zum stellvertretenden Datenschutzbeauftragten ernannt. Dies erfolgt in einem gesonderten Beschluss. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Die Gemeinde Pettendorf bestellt gemäß Art. 25 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) Frau Elisabeth Mayer, Gemeinsame Datenschutzbeauftragte der Städte, Märkte, Gemeinden und Zweckverbände des Landkreises Regensburg und des Landratsamt Regensburg, zur behördlichen Datenschutzbeauftragten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.06.2017 12:24 Uhr