Bei der zur Auffüllung vorgesehenen Fl.Nr. 443/2, Gemarkung Pettendorf, handelt es sich um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, eine Verschlechterung ist durch die Maßnahme nicht zu erwarten. Die Maßnahme wurde bereits 2014 erstmalig beantragt, genehmigt und teilweise durchgeführt. Da die Maßnahme nicht innerhalb eines Jahres abgeschlossen war, ist sie nun erneut zu beantragen.
Im vorliegenden Antrag ist nur noch eine Teilfläche der gesamten Fl.nr. zur Auffüllung vorgesehen.
Zum Grundstück:
Das Grundstück hat eine Gesamtfläche von 15.670 m², Grünland: Ost-Westgefälle Æ 5,9%, Gesamtanstieg 25 m, Nord-Süd-Gefälle Æ 4,9%.
Durch die Hanglage ist ein ausreichender Abstand (10 m) zu den Grenzen und dem nördlichen Weg einzuhalten. Dadurch ergibt sich eine Fläche von ca. 7.300 m².
Zur Auffüllmenge und der daraus resultierenden Menge an Lkw`s:
7.300 m² x 0,2 m = 1.460 m³ x 1,33 = 1.942 to / 15 to. = rd. 130 Lkw`s
Zuwegung:
Die Zuwegung über den „Hardtweg“ (Fl.Nr. 439, Gemarkung Pettendorf) ist aufgrund der bestehenden Tonnagebeschränkung (7,5 to.) nicht geeignet und über den „Stadtweg“ (Fl.Nr. 407, Gemarkung Pettendorf) von Seiten der Gemeinde nicht erwünscht.
Es wird daher vorgeschlagen, dass die Zuwegung über die Fl.Nr. 951, Gemarkung Pettendorf (privat), die Fl.Nr. 841, Gemarkung Pettendorf (Gemeinde) und dann über private Grundstücke zu erfolgen hat.
Sonstige Auflagen:
Bisherigen Anträgen auf Auffüllungen von landwirtschaftlichen Flächen (Bodenverbesserungsmaßnahmen) wurde unter folgenden, grundsätzlichen Auflagen das Einvernehmen erteilt:
1.
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Die Kosten evtl. auftretender Straßenschäden sind durch den Antragsteller zu beheben bzw. zu tragen.
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2.
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Beginn und Ende sind der Gemeinde Pettendorf drei Tage vorher anzuzeigen.
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3.
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Die Anfahrzeiten der Lkw wird auf Montag – Freitag, jeweils von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beschränkt.
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4.
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Es dürfen keine negativen Auswirkungen auf die Oberflächenwassersituation in diesem Bereich entstehen.
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