Bauvoranfrage auf Errichtung von 5 Reihenhäusern auf Fl.Nr. 222/1, Gemarkung Pettendorf (Weinbergstraße, Pettendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Bauausschuss, 20.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 4. Bauausschuss 20.04.2017 ö 3

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, das bestehende Gebäude auf dem Grundstück durch 5 Reihenhäuser im Gesamtausmaß von 32,40 x 11,49 m zu ersetzen. Die hierfür künftig erforderlichen Stellplätze sollen durch 5 Garagen und 5 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

Das Grundstück weist eine Größe von 1.376 m² auf. Die noch bestehende Bebauung hat eine Gesamtfläche von 383 m², die geplanten Gebäude haben eine Gesamtfläche von 396 m².

Zum geplanten Vorhaben:
Laut BauNVO ist im Allgemeinen Wohngebiet eine GRZ von 0,4 zulässig. Dies entspricht einer max. Bebauung von ca. 550 m². Durch die geplante Bebauung wird eine GRZ von 0,6 erreicht, was gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO zulässig ist, da die zulässige Grundfläche durch die Grundflächen der Garagen, Stellplätze, Nebenanlagen etc. um bis zu 50% überschritten werden darf.

Erschließung:
Die Erschließung Straße ist über die Privatstraße Fl.Nr. 222/4, Gemarkung Pettendorf, gesichert. Die Dimensionierung des Anschlusskanals an die öffentliche Entwässerungsanlage wäre ggfs. zu prüfen, da nun statt der bisherigen zwei Wohneinheiten bis zu neun Wohneinheiten entwässert werden müssten. Der WZV Naab-Donau-Regen teilt mit Stellungnahme vom 19.04.2017 zur Wasserversorgung mit, dass bei Errichtung der 5 Reihenhäuser die an der bestehenden Anschlussleitung angeschlossenen Anwesen (Fl.Nrn. 222/6, 222/5 u. 222/3) nicht mehr ausreichend versorgt werden können. Die Anschlussleitung müsste daher größer dimensioniert und neu gebaut werden. Die Kosten für diese Umbaumaßnahme hätte der Verursacher zu tragen. Eine entsprechende Sondervereinbarung mit dem ZV wäre vor Baubeginn abzuschließen. Weiterhin wäre für die Fl.Nrn. 222/6, 222/1 und ggfs. 222/5 das Leitungsrecht mittels einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu sichern.

Stellungnahme Bauamt:
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen alle vor. Die Umgebungsbebauung weist in der näheren Umgebung keine derartig verdichtete Bebauung auf.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erklärte, dass ihm die geplante Bebauung als zu massiv erscheint, für ihn käme hier nur max. eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern in Betracht. BA-Mitglied Bosl teilte diese Meinung.

Auch BA-Mitglied Amann teilt diese Meinung und verwies hierbei aber auch auf die Entscheidung in Reifenthal, die dann aber vom Landratsamt revidiert wurde.

BA-Mitglied Oberleitner lehnt das geplante Bauvorhaben ebenfalls ab, da dieses die vorhandene Siedlungsstruktur aufgrund seiner Massivität komplett verändert.

BA-Mitglied Muehlenberg weist darauf hin, dass in der näheren Umgebung keine derartig verdichtete Bebauung vorhanden ist, es sollte doch noch der dörfliche Charakter bewahrt werden. Sie befürwortet die propagierte Innenverdichtung, grundsätzlich sollte aber die vorhandene Lebensqualität erhalten bleiben.

BA-Mitglied Meyer erklärte, dass er vor der Sitzung das Grundstück und die noch bestehende Bebauung begutachtet habe. Fazit für ihn war, dass die geplante Bebauung für ihn zu groß sei. Er plädiert daher auch für einen Bebauung mit max. 2 Doppelhäusern. Dies würde auch die geplante, extrem verdichtete Parkplatzsituation entschärfen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen, auf die Stellungnahme des WZV Naab-Donau-Regen vom 19.04.2017 wird verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

Datenstand vom 18.05.2017 19:42 Uhr