Sportplatz an der Schule, Pettendorf; Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des FC Pielenhofen-Adlersberg auf Verlängerung der Nutzungsvereinbarung


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Gemeinderat, 01.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 6. Gemeinderat 01.06.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der FC Pielenhofen-Adlersberg stellte erstmalig mit Schreiben vom 05.07.2001 den Antrag auf Nutzung des Sportplatzes an der Schule in Pettendorf. Der Gemeinderat der Gemeinde Pettendorf stimmte in seiner Sitzung am 02.08.2001 erstmals der Nutzung des Sportplatzes, befristet bis 31.12.2006, zu. Eine weitere Verlängerung der Nutzung erfolgte durch Beschluss vom 01.03.2007, diesmal befristet bis 31.12.2011. Die weitere Nutzung ab 01.01.2012 wurde ohne weitere Beschlussfassung geduldet.

Mit Schreiben vom  Mai 2017 beantragte der FC Pielenhofen-Adlersberg, dass die Gemeinde Pettendorf der weiteren Nutzung der Sportplätze formal zustimmt.

Da sich die bisherige Nutzungsvereinbarung lediglich auf die Beschlussfassung des Gemeinderates bezog, wurde seitens der Verwaltung eine inhaltlich konkretisierte Nutzungsvereinbarung entworfen. Hierin soll auch die Vermeidung von unnötigen Störungen durch zu laute Musikbeschallung etc. geregelt werden. Darüber hinaus wurde in der Vereinbarung eine Verlängerungsklausel aufgenommen, so dass eine weitere Beschlussfassung durch den Gemeinderat nur dann nötig wird, wenn die Vereinbarung gekündigt werden soll. Die Vereinbarung wurde am 31.05.2017 mit dem 1. Vorsitzenden des FC Pielenhofen-Adlersberg vorbesprochen.


Aufgrund der geplanten Nutzungsvereinbarung wurden von zwei Anliegern des Baugebietes „Auf der Höhe“ Einwendungen erhoben. Bereits im Rahmen der Bebauungsplanung wurde die Immissionsschutzthematik behandelt. Der Lärmschutzprivilegierung von Sportanlagen nach der 18. BImSchV wurde durch aktuelle Rechtsänderung insoweit Rechnung getragen, als das die zulässigen Immissionsrichtwerte am Tag in der Nähe von Sportanlage erhöht wurden. Die Neufassung liegt der Gemeinde noch nicht vor.

Durch die neue Nutzungsvereinbarung werden die Grenzwerte der 18. BImschV in der jeweils aktuellen Fassung übernommen, vgl. Nr. 6. und Nr. 7. Darüber hinaus wurden die grundsätzlichen Ruhezeiten der 18. BImSchV berücksichtigt, vgl. Nr. 3. Es wird in diesem Zusammenhang auch auf die Anlage verwiesen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier und GL Antretter erläutern den Sachverhalt. Bürgermeister Obermeier nimmt nochmals konkret Stellung zu den eingegangenen Einwendungen der beiden Anlieger. Dabei macht er deutlich, dass der Verwaltungsentwurf Regelungen zur Vermeidung von unnötigem Lärm beinhaltet, insbesondere wird ausdrücklich auf die Einhaltung der Immissionswerte der 18. BImSchV in ihrer jeweils gültigen Fassung verwiesen. Bürgermeister Obermeier gibt zu bedenken, dass im Rahmen der Verlängerung der Nutzung auch eine Abwägung zwischen den Interessen an der Förderung und den Erhalt des Breitensportes in der Gemeinde Pettendorf und dem individuellen Ruheempfinden einzelner stattzufinden hatte. Diese Abwägung ergebe, dass die weitere Nutzung des Sportplatzes durch den FC Pielenhofen-Adlersberg unter Berücksichtigung der geltenden Bestimmungen möglich ist. GL Antretter ergänzt in diesem Zusammenhang, dass bereits bei der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Auf der Höhe“ im Rahmen eines Schallschutzgutachtens Untersuchungen zur einwirkenden Schallimmission durch die Nutzung des Sportplatzes durchgeführt wurden. Diese erfolgten unter Anwendung der 18. BImSchV. Die Berechnungen der schalltechnischen Untersuchung zeigten, dass die Grenzwerte auch im Spielbetrieb eingehalten werden. Antretter informiert ferner, dass im Rahmen der Novelle des BauGB auch eine Änderung der 18. BImSchV erfolgte, die eine Erhöhung der zulässigen Immissionsrichtwerte von Sportplätzen gegenüber der damals gültigen Rechtslage beinhaltet. Es sei unter diesen Umständen nicht davon auszugehen, dass eine relevante Grenzwertüberschreitung stattfindet, wenngleich die Neufassung noch nicht vorläge. Gemeinderat Dr. Bosl macht deutlich, dass er grundsätzlich gegen eine Überregulierung ist, kann jedoch auch im Hinblick auf die weitere Liberalisierung der 18. BImSchV mit den Statuten der Vereinbarung leben. Gemeinderat Dr. Bosl stellt die Frage in den Raum, ob den Beschwerdeführern nicht bereits zum Zeitpunkt der Bebauung bekannt war, dass am angrenzenden Sportplatz Immissionen entstehen können. Er habe daher keinerlei Verständnis für die vorgetragenen Beschwerden, zumal sie aus seiner Sicht völlig überzogen seien. Auch Gemeinderat Grundei spricht sich klar für die Nutzung durch den FC Pielenhofen-Adlersberg aus. Als  zweiter Vorstand des TSV Adlersberg sei er sehr froh, dass eine gut funktionierende Fußballabteilung vorhanden ist. Es sei unabdingbar, dem Verein auch Spiele im „Heimrecht“ zu gewähren. Wenngleich nicht jeder Anwohner aktiver Fußballfan sein kann, sind die  üblichen Geräuschkulissen eines Fußballspieles  zumutbar. Gemeinderat Grundei gibt zu bedenken, dass zudem saisonal begrenzt, nur alle 14 Tage Heimspiele stattfinden. Gemeinderat Oberleitner stimmt den Ausführungen seiner Vorredner zu und signalisiert dem Verwaltungsvorschlag uneingeschränkt zuzustimmen. Auch Gemeinderat Bink macht deutlich, dass er der weiteren Nutzung durch den FC Pielenhofen-Adlersberg zustimmen wird. Auch er macht deutlich, dass er die vorgetragenen Beschwerden der Anlieger nur bedingt nachvollziehen kann. 

Beschluss

Dem Antrag des FC Pielenhofen-Adlersberg auf Nutzung des Sportplatzes an der Schule in Pettendorf wird, vorerst befristet bis 31.05.2022, zugestimmt. Die Zustimmung zur Nutzung verlängert sich auf Grundlage der Nutzungsvereinbarung jeweils um weitere zwei Jahre, wenn nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der Nutzungsfrist gekündigt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.02.2018 08:03 Uhr