Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Gemeinderat, 06.07.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Zuge der Baumaßnahmen wird auch der Bereich am Sühnekreuz neu gestaltet. Der Ort soll seiner Bedeutung entsprechend gestaltet werden. Hierzu liegt ein Gestaltungsvorschlag des Planungsbüros
„FreiRaumArchitekten WAMSLER ROHLOFF WIRZMÜLLER“ aus Regenburg vor. Dabei soll neben der Neugestaltung auch die Zuwegung zur Fl.Nr. 108/1, Gemarkung Pettendorf geändert werden.
Der Entwurf sieht eine Bruttobausumme von ca. 26.400 € vor. Allerdings sind hier sehr große Steine (35-40 cm breit, 14-18 cm stark) kalkuliert. Diese wären aus Sicht der Verwaltung allenfalls für die Trittstufen erforderlich. Für die Mauer wäre auch ein kleineres Maß denkbar.
Unser Ortsheimatpfleger beurteilt den Entwurf als zu perfekt, was ggf. auch an der Darstellung der Mauer im Plan liegt. Er empfiehlt eine Abrundung an den Ecken. Zusätzlich sollten die Steine nach hinten abgesetzt angeordnet werden, damit Sukkulenten Platz finden können. Die Mauer könnte seiner Meinung nach bei der Sitzbank etwas kürzer sein. Für den Bereich um den Baum empfiehlt er anstelle von Splittmulch eine erdige Überdeckung und Ansaat einer Trockenrasenmischung. Die weiteren Bemerkungen beziehen sich auf die Bepflanzung, die heute nicht zur Abstimmung steht. Die Abstufung für die Fußgänger wird gelobt.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Gemeinderat Meyer macht deutlich, dass er den Entwurf aufgrund seiner klaren Struktur als sehr guten Gestaltungsvorschlag empfindet. Eine Abrundung der Kanten ist aus Sicht von Gemeinderat Meyer entbehrlich, zumal sich die „kantige“ Version wahrscheinlich baulich wirtschaftlicher realisieren ließe und zudem besser zum Entwurf passt. Gemeinderätin Muehlenberg lobt ausdrücklich die beabsichtigte Gestaltung des Bereiches. Ebenso wie der Ortsheimatpfleger befürwortet sie die Abrundung der Steine. Aus Sicht von Gemeinderätin Muehlenberg sei es jedoch zu überdenken, die Niederschlagswasserversickerung dahingehend zu optimieren, dass auf eine Asphaltierung im Straßenbereich verzichtet und der Bereich stattdessen gepflastert wird. Niederschlagswasser käme so u. a. unmittelbar dem Baum zugute. Zudem müsse die Linde unbedingt vor Bauschäden geschützt werden. Wegen des Vorschlags, den Bereich zu pflastern statt zu asphaltieren, entsteht im Gemeinderat eine weitergehende Diskussion. So besteht u. a. die Auffassung, dass bei einer Pflasterung eine einheitlichere Platzstruktur entstehen würde. Dem wird von Bürgermeister Obermeier entgegengehalten, dass die Gestaltung eines Platzes im engeren Sinn nicht die Zielsetzung der Arbeiten sei. Gemeinderat
Weigl vertritt die Auffassung, dass bis zur Hofeinfahrt asphaltiert werden sollte. Gemeinderätin Weiermann macht deutlich, dass sie sowohl aus optischen Gründen als auch aufgrund der besseren Versickerung die Pflasterarbeiten bevorzugen würde. Gemeinderat Bink sieht dies skeptisch, da aufgrund der Steillage des Teilstückes ohnehin viel Niederschlagswasser schnell abfließen würde. Auch täte eine Asphaltierung dem Charakter des Gestaltungsentwurfes keinen Abbruch. Gemeinderat Dr. Bosl gibt zu bedenken, dass gepflasterte Flächen naturgemäß wesentlich aufwendiger zu unterhalten sind als Asphaltflächen. Auch gilt es zu überlegen, dass der Sühnekreuzweg insbesondere dem landwirtschaftlichen Verkehr dient. Gemeinderat Dotzler entgegnet, dass bei entsprechendem Unterbau mit dem Pflaster keine Probleme bei landwirtschaftlichen Verkehr auftreten dürften, zumal bei Schwerverkehr auch auf bei asphaltierten Flächen Verdrückungen entstehen können.
Bürgermeister Obermeier beendet die Diskussion und schlägt vor über die Varianten „Asphalt“ oder „Pflaster“ und über die Abrundung gesondert abstimmen zu lassen:
Beschluss 1
Der Gemeinderat stimmt der Empfehlung des Straßen- und Umweltausschusses zu und beschließt die Ausführung des Weges in Asphalt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6
Beschluss 2
Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag, die Ecken abzurunden, zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 15
Abstimmungsbemerkung
Es besteht Konsens darüber, dass Vorkehrungen gegen Baumschäden während der Baumaßnahmen zu treffen sind, insbesondere ist ein ausreichender Stamm- und Wurzelschutz sicherzustellen.
Datenstand vom 16.02.2018 14:33 Uhr