Antrag auf Isolierte Befreiung zur Errichtung einer Stützmauer auf Fl.Nr. 94/20, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 10 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Bauausschuss, 17.08.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 8. Bauausschuss 17.08.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 18.05.2017 erteilte der Bauausschuss dem Antrag auf Baugenehmigung sein Einvernehmen und stimmte folgenden Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu:

  1. Das Hauptgebäude liegt nicht auf der Baulinie der Baugrenze. Stattdessen wurde das Gebäude 2,50 m nach Westen verschoben.
  2. Neben dem Verlassen der Baulinie wurde die Baugrenze im Norden um 1,50 m überschritten um das Haupt- und Nebengebäude zu trennen.
  3. Das vorgeschriebene Längen-/Seitenverhältnis 5:4 wird geringfügig überschritten.

Die Unterlagen wurden am 23.05.2017 an das Landratsamt zur Genehmigung weitergeleitet, diese erfolgte mit Bescheid vom 06.07.2017.

Bei der Schnurgerüstabnahme ergab sich in Zusammenhang mit der eingangs genannten, abweichenden Planung, folgender Sachverhalt bzw. ergeht folgender Antrag auf isolierte Befreiung:

Aufgrund der Beantragung eines Durchganges zwischen Garage und Haus mussten wir das Haus um ca. 1,70 m nach Norden verschieben. Somit entstand ein Abstand zur Grenze von 1,40 m. Folglich kann die Stützmauer nicht wie im Bebauungsplan mit einem Abstand von 2,00 m errichtet werden.

Da der Anbau (Cube) nicht unterkellert ist und wir ansonsten die Flächen nicht angleichen können, benötigen wir eine Stützmauer. Hinzu kommt dass das Gefälle um ca. 50 cm größer ist als im Bebauungsplan angegeben.

Stellungnahme Bauverwaltung:
Gemäß Nr. 6. e) der textlichen Festsetzungen sind Stützkonstruktionen bis max. 1,00 m Höhe) für Geländeauffüllungen über das Niveau der angrenzenden öffentlichen Flächen nur mit mind. 2,00 m Abstand zulässig. Es werden daher zwei Befreiungen erforderlich:
  1. Unterschreitung des Grenzabstands von 2,00 m (tatsächlich 0,0 m) und
  2. Überschreitung der max. Höhe von 1,00 m (geplant max. 1,30 m).

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden. Die Mauer ist dauerhaft zu begrünen, die Pflege ist von den Antragstellern zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.09.2017 20:11 Uhr