Antrag auf Flurverbesserung (Auffüllungen) mit unbelastetem Erdaushubmaterial auf Fl.Nr. 1500, Gemarkung Pettendorf (Seeäcker, Nähe Schwetzendorf)
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Bauausschuss, 21.09.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bei den zur Auffüllung vorgesehenen oben genannten Fl.Nr. in der Gemarkung Pettendorf handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Flächen, eine Verschlechterung ist durch die Maßnahmen nicht zu erwarten.
Zum Grundstück (Gesamtfläche 491.796 m²):
Bei einer Genehmigung der beantragten Flächen wäre das eine gesamte Fläche von 37.279 m².
Zu den Auffüllmengen und der daraus resultierenden Menge an Lkw`s:
~ 37.279 m² x 0,35 m = 13.047,872 m³ x 1,33 = 17.354 to / 15 to. = rd. 1.157 Lkw`s
Zufahrt zu den Grundstücken:
Die Zufahrt zum Grundstück hat über die Kreisstraße R 39 und den öffentlichen Feld- und Waldweg „Der Schwaighauser Weg“ Fl.Nr. 1509/2, Gemarkung Pettendorf, zu erfolgen.
Sonstige Auflagen:
Bisherigen Anträgen auf Auffüllungen von landwirtschaftlichen Flächen (Bodenverbesserungsmaßnahmen) wurde unter folgenden, grundsätzlichen Auflagen das Einvernehmen erteilt:
- Die Kosten evtl. auftretender Straßenschäden sind durch den Antragsteller zu beheben bzw. zu tragen.
- Beginn und Ende sind der Gemeinde Pettendorf drei Tage vorher anzuzeigen.
- Die Anfahrzeiten der Lkw wird auf Montag – Freitag, jeweils von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beschränkt.
- Es dürfen keine negativen Auswirkungen auf die Oberflächenwassersituation in diesem Bereich entstehen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Zufahrt hat, wie im Sachverhalt dargestellt, zu erfolgen.
- Die im Vortrag genannten Auflagen Nrn. 1 bis 4 sind in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.
- Auf eine evtl. erforderliche Antragstellung zum Befahren der öffentlichen Straßen und Wege bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen gemäß der StVO wird hingewiesen.
- Die erforderlichen Abstandsflächen (5-10 m) zu angrenzenden, öffentlichen Feld- und Waldwegen sind einzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
Datenstand vom 26.10.2017 14:15 Uhr