Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer verkehrsrechtliche Anordnung am Sühnekreuzweg in Pettendorf durch die Aufstellung der VZ 250 (Durchfahrt verboten), ZZ 1020-30 (Anlieger frei) und 1026-38 (Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei)
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Gemeinderat, 05.10.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Aufgrund von Beschwerden von Anliegern aus dem Sühnekreuzweg, dass die Straße als Zu- bzw. Abfahrt von Bauherren, Baufirmen zum Baugebiet „Pettendorf-Südwest“ genutzt wird, wurde eine Lösung gesucht, dies zu untersagen. Der Gemeinderat hat sich im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan ausdrücklich gegen eine Nutzung der bestehenden Ortsstraßen „Sühnekreuzweg und Margarethenstraße“ ausgesprochen. Dies gilt sowohl für den Baustellenverkehr als auch für den künftigen Anliegerverkehr.
Da die Grünordnung am Ende der „Pfarrer-Groden-Straße“ / Anschluss ÖFWW Fl.Nr. 112 erst im nächsten Jahr durchgeführt wird, ist dringender Handlungsbedarf gegeben.
Bauliche Maßnahmen (Poller, Bauzaun, etc.) scheiden aus, da dadurch sowohl eine Umkehre an der „Pfarrer-Groden-Straße“ bzw. die Nutzung des angrenzenden öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 112, Gemarkung Pettendorf nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr nutzbar wäre.
Nach einem Ortstermin am 18.09.2017 und auch aus Sicht des kommunalen Winterdienstes in diesem Bereich, wird nun vorgeschlagen, bis zum Abschluss der Grünordnungsmaßnahmen in diesem Bereich folgende Beschilderung anzuordnen:
- VZ 250 (Durchfahrt verboten),
ZZ 1020-30 (Anlieger frei) und 1026-38 (Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei).
Nach Abschluss der Grünordnungsmaßnahmen wird die Beschilderung auf die weitere Notwendigkeit geprüft und ggfs. wieder aufgehoben.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat ordnet die Aufstellung der Beschilderung am Sühnekreuzweg, wie im Sachverhalt beschrieben, an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.02.2018 14:42 Uhr