Vollzug des GLkrWG;
Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung des Listennachfolgers für den zurückgetretenen Gemeinderat Peter Bornschlegl
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Gemeinderat, 01.02.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 07.12.2017 teilt der Gemeinderat Peter Bornschlegl mit, dass er mit Wirkung vom Monat Januar 2018 sein Mandat als Gemeinderat in der Gemeinde Pettendorf niederlegt. Der durch das Ausscheiden des Gemeinderats Bornschlegl wieder zu besetzende Sitz im Gemeinderat fällt dem Wahlvorschlag 05 – FW– zu.
Erster Listennachfolger dieses Wahlvorschlags ist Herr Josef Simbeck, da auf ihn bei der Gemeinderatswahl 2014 hinter den bisher dem Gemeinderat angehörenden Gemeinderatsmitgliedern der FW die meisten Wählerstimmen entfielen. Mit Schreiben vom 18.01.2018, zugestellt am 19.01.2018, wurde Herr Josef Simbeck um Erklärung innerhalb einer Woche gebeten, ob das Ehrenamt des Gemeinderats angenommen wird. Mit Schreiben vom 23.01.2018, eingegangen am 23.01.2018, erklärt Herr Simbeck dass er das Amt als Gemeinderat annimmt.
Beschlusserfordernis:
Gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) hat der Gemeinderat durch Beschluss festzustellen, ob der Listennachfolger a) die Wählbarkeitsvoraussetzungen noch erfüllt und b) ob eventuell Amtsantrittshindernisse vorliegen.
Der Prüfungsumfang ergibt sich aus Art. 48 Abs. 1 GLKrWG. Demnach läge ein Amtsantrittshindernis vor
- bei Verlust der Wählbarkeit,
- bei Verweigerung der Eidesleistung oder Ablegens des Gelöbnisses,
- sowie in den Fällen des Art. 31 Abs. 3 GO (z. B. Beamte oder leitende hauptberufliche Arbeitnehmer dieser Gemeinde, Beamte und Arbeitnehmer der (zuständigen) Rechtsaufsichtsbehörde, etc.)
Die Prüfung der Listennachfolge auf Grundlage des Art. 48 Abs. 1 GLKrWG hat seitens der Verwaltung ergeben, dass im Fall von Herrn Simbeck die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sind und keine Amtsantrittshindernisse vorliegen, soweit auch bei der notwendigen Vereidigung der Eid geleistet wird.
Diskussionsverlauf
Der Gemeinderat stellt fest, dass Herr Josef Simbeck den ausgeschiedenen Gemeinderat Peter Bornschlegl ersetzt und in den Gemeinderat nachrückt. Amtsantrittshindernisse gemäß Art. 48 Abs. 1 GLKrWG liegen nicht vor.
Diskussionsverlauf:
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt fest, dass Herr Josef Simbeck (FW) nach dem Ausscheiden des Gemeinderats Peter Bornschlegl als Listennachfolger in den Gemeinderat nachrückt.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass Herr Josef Simbeck den ausgeschiedenen Gemeinderat Peter Bornschlegl ersetzt und in den Gemeinderat nachrückt. Amtsantrittshindernisse gemäß Art. 48 Abs. 1 GLKrWG liegen nicht vor.
Diskussionsverlauf:
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt fest, dass Herr Josef Simbeck (FW) nach dem Ausscheiden des Gemeinderats Peter Bornschlegl als Listennachfolger in den Gemeinderat nachrückt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.05.2018 16:22 Uhr