Antrag auf landwirtschaftliche Auffüllungen zur Bodenverbesserung (max. 20 cm) auf Fl.Nr. 1504/2, Gemarkung Pettendorf (Nähe Seebreiten)


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Bauausschuss, 15.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 15.02.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bei der zur Auffüllung vorgesehenen Fl.Nr. 1504/2 Teilfläche, Gemarkung Pettendorf, handelt es sich um eine derzeit als Wald dargestellte Fläche, die gerodet werden soll, eine Erlaubnis liegt vor. Eine Verschlechterung ist durch die Maßnahme nicht zu erwarten.

Zum Grundstück:
Das Grundstück hat eine Gesamtfläche von ca. 1.200 m². Es sind ausreichende Abstände zu dem Feld- und Waldweg (Gemarkung Pielenhofen) und der GVS „Von Neudorf nach Baiern“ einzuhalten. Dadurch ergibt sich eine reduzierte Fläche. Dier voraussichtliche Auffüllmenge auf der Teilfläche beträgt in etwa 319 to. was ungefähr 20 Lkw-Ladungen entspricht. Da diese Teilfläche jedoch im Zusammenhang mit einer Fläche der Gemarkung Hainsacker bearbeitet werden soll, lassen sich keine genaueren Aussagen treffen.


Zufahrt:
Die Zufahrt wird über die GVS „Von Neudorf nach Baiern“ (Fl.Nr. 1503/6, Gemarkung Pettendorf) erfolgen, ist jedoch auf 3,5 to beschränkt. Auf eine frühzeitige Antragstellung zum Befahren der öffentlichen Straßen und Wege bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen gemäß der StVO wird hingewiesen.

Sonstige Auflagen:
Bisherigen Anträgen auf Auffüllungen von landwirtschaftlichen Flächen (Bodenverbesserungsmaßnahmen) wurde unter folgenden, grundsätzlichen Auflagen das Einvernehmen erteilt:
  1. Die Kosten evtl. auftretender Straßenschäden sind durch den Antragsteller zu beheben bzw. zu tragen.
  2. Beginn und Ende sind der Gemeinde Pettendorf drei Tage vorher anzuzeigen.
  3. Die Anfahrzeiten der Lkw wird auf Montag – Freitag, jeweils von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beschränkt.
  4. Es dürfen keine negativen Auswirkungen auf die Oberflächenwassersituation in diesem Bereich entstehen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
1.        Vor Beginn und nach Ende der Maßnahme ist der Straßenzustand zu dokumentieren, nach Abschluss der Maßnahme ist mit der Gemeinde eine Abnahme durchzuführen und die Dokumentation vorzulegen.
2.        Die im Vortrag genannten Auflagen Nrn. 1 bis 4 sind in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.
3.        Auf eine evtl. erforderliche Antragstellung zum Befahren der öffentlichen Straßen und Wege bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen gemäß der StVO wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.03.2018 08:21 Uhr