Ortsstraße in Hinterberg;
Beratung über die ggfs. erforderliche Anordnung eines Haltverbots
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Straßen- und Umweltausschuss, 05.06.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Situation vor Ort stellt sich im betroffenen Bereich folgendermaßen dar: Es ist eine Straße mit einer durchschnittlichen Straßenbreite von 5,30 bis 5,40 m vorhanden. Im Bereich eines Anwesens stehen regelmäßig viele parkende Fahrzeuge, die den Durchfahrtsverkehr zur hinterliegenden Gärtnerei/Landwirtschaft deutlich erschweren bis unmöglich machen.
Insbesondere landwirtschaftliche Großfahrzeuge bzw. Gärtnereilieferfahrzeuge werden hierdurch regelmäßig behindert. Bisherige Appelle brachten keine Besserung. Die Wegezuführung zum landwirtschaftlichen Gehöft ist eine Sackgasse, so dass nur dieser Weg nutzbar ist. Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht ist hier bei überwiegend landwirtschaftlich genutzten Zufahrten eine Mindeststraßenbreite von 3,50 m erforderlich. Insofern ist die Durchfahrt bei einem an der Straße abgestellten Fahrzeug nicht oder nur sehr knapp gewährleistet, so dass das Anliegen des Antragstellers jederzeit nachvollziehbar ist.
Der Antragsteller dokumentiert sein Anliegen mit vorliegenden Bildern, die vor allem im Bereich eines Anwesens eine verstärkte Beparkung aufzeigen. Ursächlich hierfür ist wohl eine Bereitstellung von Ferienwohnungen, was in diesem Zusammenhang auch überprüft wird.
Diskussionsverlauf
Der Straßen- und Umweltausschuss entscheidet sich zunächst für das zielgerichtete Anschreiben an die Anlieger in Hinterberg, um auf die Situation hinzuweisen. Das Ganze soll zeitnah erfolgen, da aufgrund der Witterung mit einer baldigen Ernte gerechnet wird. In jedem Fall wird bei Feststellen einer unveränderten Situation das Aufstellen eines eingeschränkten Haltverbotes, zunächst einseitig, bei mangelndem Ergebnis beidseitig, vorgeschlagen.
Datenstand vom 15.09.2018 11:54 Uhr