Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Doppelhaushälften mit je zwei Carports auf Fl.Nr. 1055/10, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 4 im Baugebiet "Reifenthal - östlich der Blumenstraße" (Blumenstraße, Reifenthal)


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Bauausschuss, 21.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 6. Bauausschuss 21.06.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 15.03.2018 mit einer informellen Anfrage des Antragstellers auf Errichtung eines Dreispänners mit Carports und Stellplätzen. In der Diskussion wurde intensiv über die Stellung und die Firstrichtung der Gebäude diskutiert. Im Ergebnis besteht Konsens darüber, dass die festgesetzte Firstrichtung einzuhalten ist. Eine Abstimmung hierzu wurde nicht durchgeführt.

Die nun vorgelegte Bauvoranfrage beinhaltet folgende Abweichungen vom Bebauungsplan:

Festsetzung
Bebauungsplan
Bauvoranfrage
Firstrichtung
Ost-West
Nord-Süd
Gebäudekörper
nur Einzelhäuser zulässig
Zwei Doppelhaushälften
Gauben
Unterordnung
2 Gauben je Haushälfte
Zufahrt
nur 1 Zufahrt
2 Zufahrten
Gebäudetyp
U+I
U+I+D
Gebäudehöhe
max. 6,0 m
6,50 cm

Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor, die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden. Zum Antrag auf Baugenehmigung sind diese schriftlich zu begründen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.07.2018 08:08 Uhr