Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Böschungsmauer mit 21 m Länge und einer Höhe bis zu 80 cm auf Fl.Nr. 170/2, Gemarkung Pettendorf (Wittelsbacherstraße, Pettendorf)
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Bauausschuss, 18.10.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, an der nördlichen Grundstücksgrenze eine ca. 21 m lange
und ca. 80 cm hohe Böschungsmauer aus Beton zu errichten.
Begründet wird dies damit, dass die zum Errichtungszeitpunkt des Wohnhauses nicht ausreichend verdichteten Baugrubenverfüllungen und Hangmodellierungen sich stark gesetzt haben. Eine Abfangung der Böschung ist erforderlich, um weiteres Abgleiten des Geländes zu vermeiden.
Im Bebauungsplan sind als Einfriedungen lediglich Zäune bis zu einer Höhe von 1,0 m ohne Sockel festgesetzt, es ist eine Befreiung von der Festsetzung Nr. 5 erforderlich.
Nachbarbeteiligung:
Diese wurde vom Antragsteller nachweislich durchgeführt, die unterliegenden Nachbarn erteilten keine Unterschrift.
Stellungnahme Bauamt:
Es wird festgestellt, dass das Vorhaben städtebaulich vertretbar und die Erteilung einer Befreiung den angrenzenden Nachbarn nicht in seinen Rechten verletzt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitungen einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.11.2018 19:22 Uhr