Beratung und Beschlussempfehlung zum Bienenlehrpfad auf der gemeindlichen Ausgleichsfläche Fl.Nr. 1567/2, Gemarkung Pettendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Straßen- und Umweltausschuss, 23.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Straßen- und Umweltausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Straßen- und Umweltausschuss 23.04.2019 ö 1

Sachverhalt

Als Teil des Förderprojektes ist die Anlage eines Bienenlehrgartens geplant. Als Ort ist die Ausgleichsfläche in Neudorf vorgesehen. Hier besteht bereits ein erheblicher Bestand, der im Zusammenhang mit der Ausgleichsfläche für das BG „Hinter`m Wastl“ erstellt wurde. Zusätzlich hat der BN ein Fruticetum angelegt, hier ist bereits ein kleiner Bereich gestaltet und beschildert.

Zusätzlich wurde hier eine Maßnahme des BN beantragt, eine Fläche von ca. 600 m² abzuziehen und auf der abgemagerten Fläche mit ausgebrachtem Saatgut (Heudrusch) einheimische Aussaaten zu erreichen. Der Gemeinderat hat diese Maßnahme gebilligt.

Nunmehr liegt ein Entwurf zur Umsetzung des Teilbereiches Bienenlehrgarten vor. Hierdurch wird versucht, eine gewisse Struktur zu erreichen und die Begehbarkeit und Erlebnismöglichkeit zu verbessern. Zum Teil kann auf bestehende Strukturen zugegriffen werden, zusätzliche Elemente können eingefügt werden.

Dabei ist jedoch das beantragte Fördervolumen zu berücksichtigen, dass für diesen Bereich lediglich ein Budget von 4.600 € vorsieht. Für ein Insektenhotel steht zusätzlich noch ein gewisses Volumen zur Verfügung. Die Gesamtmaßnahme ist hiermit nicht gestaltbar.

Es ist aber auch möglich, die geplanten projektbezogenen Maßnahmen umzusetzen und die weiter vorgeschlagenen Themen in den Folgejahren umzusetzen. Hierfür ist aber die Gesamtkonzeption abschließend festzulegen.

Die Infotafeln könnten an einem Ort zusammengefasst werden, eine Überdachung wirkt zwar raumbildend, erscheint aber nicht zwingend nötig.

Grundsätzlich ist es ebenso fraglich notwendig, einen befestigten Weg anzulegen. Der macht zwar die ganzjährige Nutzung auch bei Regenwetter möglich, ist aber weniger naturnah und auch teurer.

Das Feuchtbiotop wäre auch im Graben sinnvoll, da hier die Einspeisung über Niederschlagswasser erfolgt.

Der Sitzplatz sollte nicht für Feiern oder andere Nutzungen verwendbar sein.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläuterte zusammen mit der anwesenden Planerin den Entwurf. Aus der Diskussion ergeben sich folgende Festlegungen:
Grundsätzlich wird das Gesamtkonzept für gelungen bewertet und die Auffassung vertreten, diese Konzeption beizubehalten. Allerdings kann aufgrund der geschätzten Gesamtkosten von ca. 50.000 zzgl. Honorare nicht die komplette Planung verwirklicht werden. Vielmehr ist die Gemeinde an die genehmigten Fördergelder gebunden und muss außerdem die Zeitvorgabe des Projektes einhalten.

Der geplante Tennenweg soll deswegen nicht umgesetzt werden. Es besteht die einheitliche Auffassung, dass hier der größte Kostenfaktor besteht und die Nutzbarkeit auch über einen Grasweg möglich bleibt. Deswegen soll der eingezeichnete Wegeverlauf nach Abschluss der Maßnahme regelmäßig auf einer Breite von ca. 1,80 m gemäht werden. Ebenso soll der Sitzplatz nicht ausgeführt werden. Hier wird befürchtet, dass ein Sitzplatzangebot außerhalb der geplanten Nutzung mit anderen Nutzungen belegt wird, die der Ausgleichsfläche als Zweck grundsätzlich widersprechen. Allerdings soll das hierfür vorgesehene Areal ebenfalls regelmäßig gemäht werden. Auch auf die vorgeschlagene Überdachung wird zunächst verzichtet. Die statischen Anforderungen unter Einbeziehung von Windlasten lassen hier auch einen Kostenaufwand erwarten, der weit über das ursprüngliche Projekt hinausgeht. Der Ausschuss wie auch die zusätzlich geladenen Experten sind der Auffassung, dass dies bei Bedarf auch später noch realisiert werden kann.

Die Tafeln werden am Eingangsbereich zusammengefasst, ebenso die Inhalte der Fruticetumtafel integriert. Auf den Tafeln sollen die im Bereich wachsenden Pflanzen beschrieben und bildlich dargestellt werden. Eine Beschilderung direkt an der Pflanze wird aus Praktikabilitätsgründen (Standortveränderung der Pflanze, Schilder beim Mähen nicht mehr sichtbar) verworfen. Eine diskutierte Benennung nach essbaren und nicht genießbaren Pflanzen wird aus Haftungsgründen verworfen.

Die Steinschüttungen werden für sinnvoll erachtet, auch hier wird das Ausmaß reduziert auf die unmittelbar am südwestlichen Weg liegenden Bereiche. Eine Trockenmauer als Kalksteinquadern soll in einer Höhe von ca. 50 cm in der Fortführung errichtet werden, sie soll der abgezogenen Humusschicht vorgebaut werden, sodass eine Stützfunktion vermittelt wird. Tothölzer werden aus dem gemeindlichen Bestand an Eichen sowohl stehend (max. 2m Höhe) als auch liegend platziert.

Der Feuchtbereich wird in Form einer Gumpe in die bestehende Oberflächenentwässerung verlegt und mit Lehmschlag ausgeführt. Hierdurch entsteht der Vorteil der automatischen Füllung.

Der vom BN vorgeschlagene Bereich einer Magerwiese wird ein wenig verkleinert (ca. 400 m²).

Die Maßnahmen für die ein Bagger notwendig ist, sollen in einer Maßnahme zusammengefasst werden.

Die Bepflanzung mit Bäumen/ Weiden und Rosen im Herbst soll zum Teil aus Spenden mitfinanziert werden und ebenfalls über mehrere Jahre umgesetzt werden.

Beschluss

Der Ausschuss empfiehlt die vorgesehene Umsetzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.08.2019 16:05 Uhr