Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Gemeinderat, 06.06.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf Grundlage der bereits mit den künftigen Nutzern durchgeführten Arbeitsgespräche wurde das Raumprogramm für das Ärztehaus in Pettendorf überarbeitet und liegt seit 03.06.2019 in seiner vorläufig endgültigen Form vor.
Die Entwurfsüberarbeitung ist insoweit Grundlage für die nachfolgende Genehmigungsplanung und die Ausschreibung der Fachplaner.
Aktuelle Projektkosten (Kostenschätzung)
Kostengruppe
|
Anteil
|
Kosten
|
KG 100 Grundstück
|
-
|
-
|
KG 200 Herrichten
|
2,7 %
|
44.511,12 €
|
KG 300 Baukonstruktionen
|
78,5 %
|
1.294.119,54 €
|
KG 400 Technische Anlagen
|
21,5 %
|
354.440,38 €
|
KG 500 Aussenanlagen
|
7,2 %
|
118.696,31 €
|
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke
|
14,2 %
|
234.095,51 €
|
KG 700 Baunebenkosten
|
20,5 %
|
337,954,78 €
|
Kosten KG 300 + 400
|
100 %
|
1.648.559,92 € brutto
|
Projektkosten KG 200 bis 700
|
144,6 %
|
2.383.817,65 € brutto
|
Neben der aktualisierten Kostenschätzung ergeben sich aus den Projektplänen geringfügige Änderungen bezüglich der Positionierung des Gebäudes. Als planerische Herausforderung stellt sich zudem die Realisierung der notwendigen Stellplätze heraus, die eine Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung verlangt. Durch die leicht vergrößerte Kubatur des Gebäudes wird zudem eine GRZ von 0,82 erreicht. Zulässig ist im Gewerbegebiet Pettendorf eine GRZ von 0,80. Insoweit ist ggf. durch eine Änderung der Parzellierung durch zumessen eines Grundflächenanteils aus der gemeindlichen Flur-Nr. 78, Gemarkung Pettendorf zur Flur-Nr. 78/14, Gemarkung Pettendorf Abhilfe zu schaffen.
Die erläuternden Unterlagen zum Beschlussvortrag sind als Anlage beigefügt und werden dem Gemeinderat über das RIS und während der Sitzung zur Verfügung gestellt. Zudem ist Herr Dipl-Ing. Weinmann anwesend.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt das Wort an den ausführenden Architekten, Herrn Weinmann vom Planungsbüro schoen u. gut, Maxhütte-Haidhof.
Herr Weinmann erläutert die geänderte Kosten- und Flächenermittlung sowie das Raumprogramm, das zusammen mit den künftigen Nutzern der Praxis und der Verwaltung detailliert erarbeitet und abgestimmt wurde. Bezüglich der Nutzung des 1. Obergeschosses sowie des Dachgeschosses sind die Nutzungsüberlegungen noch nicht endgültig abgeschlossen. So bestehen derzeit Überlegungen dahingehend, das Dachgeschoss als Archivraum zu nutzen. Das 1. Obergeschoss soll entweder für eine Praxis- oder eine Büroraumnutzung ausgebaut werden. Hierzu ist eine abschließende Entscheidung erst dann möglich, wenn der künftige Vertragspartner und die daraus resultierenden Nutzungsanforderungen feststehen. Die Genehmigungsplanung sollte auf eine Praxisnutzung abstellen, damit bezüglich der Stellplatzanforderungen der umfassendste Bedarf Berücksichtigung findet. Da die Kellerräume vergleichsweise großzügig dimensioniert sind, besteht alternativ die Möglichkeit Archivräume im Keller unterzubringen. Gegenüber den Überlegungen zur Verortung im Dachgeschoss besteht hier der Vorteil, dass die Kellerräume ebenfalls barrierefrei über den Aufzug erreichbar sind.
In diesem Zusammenhang gibt es aus dem Gemeinderat die erste Rückfrage von Gemeinderat Dotzler, warum nicht auch das Dachgeschoss über den Aufzug erreicht werden kann. Herr Weinmann erläutert, dass die vorliegende Grundkonzeption technisch nicht geeignet ist einen Aufzug bis zum Dachgeschoss zu realisieren. Dies könnte nur über ein weiteres Vollgeschoss oder den Einbau eines Aufzugturms umgesetzt werden, was eine vollständige Abänderung des Wettbewerbsentwurfs zur Folge hätte.
Gemeinderat Amann fragt an, ob eine Ziegelbauweise keine Kostenvorteile gegenüber der vorgesehenen Holzständerbauweise nach sich ziehen würde.
Hierzu erläutert Architekt Weinmann, dass sich bei der Holzständerbauweise gegenüber der Ziegelbauweise derzeit keine oder keine relevanten Mehrkosten ergeben würden, jedoch hätte die Holzständerbauweise sowohl beim Faktor Zeit als auch bezüglich der Ökonomie und der Nachhaltigkeit der Konstruktion klare Vorteile gegenüber einem Ziegelbau. Auch bezüglich der Variabilität des Innenausbaus bestehen durch den Innenausbau in Trockenbauweise nicht unerhebliche Vorteile.
Weiter hinterfragt Gemeinderat Amann kritisch, ob ein Aufzug, der bereits signifikante Kosten im Bau und im späteren Unterhalt verursacht, überhaupt erforderlich sei. Hierzu merkt Herr Weinmann an, dass durch die selbst gesteckten Anforderungen an ein barrierefreies Gebäude ein Aufzug unerlässlich sei.
Seitens Gemeinderätin Weiermann besteht noch die Rückfrage, inwieweit durch die Trockenbaumaßnahmen ein ausreichender Schallschutz gewährleistet wird. Herr Weinmann erläutert hierzu, dass durch entsprechende Dämmmaßnahmen ein mehr als ausreichender Schallschutz gewährleistet wird, insoweit auch den hohen Anforderungen an eine Arztpraxis genügen.
Hinsichtlich der Positionierung des Gebäudes und bezüglich der Änderung der Parzellierung bestehen keine Einwände. Jedoch ist noch gesondert zu entscheiden, welche Teilfläche der Fl.Nr. 78/14, Gemarkung Pettendorf zugemessen wird oder ob es andere Lösungen gibt.
Nachdem im Gemeinderat kein weitergehender Diskussionsbedarf mehr besteht, ergeht nachfolgender Beschluss:
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die geänderte Kosten- und Flächenermittlung sowie das Raumprogramm zur Kenntnis, stimmt diesen zu und beauftragt den Planer die Genehmigungsplanung abschließend vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.08.2019 16:22 Uhr