Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);
Beratung und Beschlussfassung über verschiedene Anordnungen des VZ 224-50 (Haltestelle) im Gemeindebereich zur Einrichtung von Haltestellen für den Kindergartenbus
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Gemeinderat, 05.09.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 werden die Kindergartenkinder durch den gemeindeeigenen Kindergartenbus nur noch an offiziellen Haltestellen (Schul- bzw. Linienbus) abgeholt bzw. abgeliefert.
Hierzu ist die Anordnung von weiteren Haltestellen mit entsprechender Beschilderung in folgenden Ortsteilen vorzusehen bzw. anzuordnen:
Lfd.Nr.
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Ortsteil
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1.
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Eichenbrunn
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Hummelberg
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3.
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Günzenried
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4.
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Hinterberg
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Die Beschilderung muss zum Beginn des Kindergartenjahres am 09.09.2019 umgesetzt sein, eine Begehung über die Festlegung der genauen Standorte fand hierzu mit der Polizei am 05.09.2019 statt. Zur jeweiligen Realisierbarkeit der Standorte müssen noch Gespräche mit Eigentümern gesprochen und ggfs. privatrechtliche Vereinbarungen getroffen werden.
Hinweis:
Sobald in den jeweiligen Ortsteilen kein Bedarf mehr bzgl. Einsatz Kindergartenbus besteht, wird die Beschilderung wieder aufgehoben.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt in den o.g. Ortsteilen die Aufstellung des VZ 224-50 „Haltestelle“. Die konkreten Standorte werden unter Berücksichtigung der polizeilichen Anregungen und ggfs. privatrechtlicher Vereinbarungen durch die Verwaltung festgelegt. Nach Wegfall des Bedarfs wird die Beschilderung der jeweiligen Haltestelle wieder aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.10.2019 09:26 Uhr