Kassenverwaltung und Stellvertretung:
Der Kassenverwalter und die Stellvertreter müssen hauptamtliche Mitarbeiter der Gemeinde Pettendorf sein. Die Bestellung des Kassenverwalters und seiner Stellvertreter obliegt dem Gemeinderat, da hierfür nach h.M. keine eigene Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters gemäß Art. 37 Abs. 1 GO vorliegt.
Aufgrund der entsprechenden Anpassung der Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen der Gemeinde Pettendorf zum 31.10.2019 ist die Bestellung des Kassenverwalters und seiner Stellvertreter entsprechend zu aktualisieren bzw. zu bestätigen.
Als Kassenverwalter ist Herr Verwaltungsinspektor Ludwig Lang bestellt. Zum ersten Stellvertreter ist Herr Verwaltungsfachangestellter Jörg Mayer bestellt.
Als weitere stellvertretende Kassenverwalterin ist die Tarifbeschäftigte im Verwaltungsdienst, Frau Carmen Wolf bestellt.
Zeichnungsberechtigung:
Gegenüber den Geldinstituten sind folgende Bedienstete zeichnungsberechtigt:
Herr Lang, Herr Jörg Mayer und Frau Carmen Wolf.
Im Vertretungsfall werden folgende Personen ebenfalls zeichnungsberechtigt: Petra Schmid und Gerold Meyer.
Es ist sicherzustellen, dass stets zwei Zeichnungsberechtigte nur gemeinsam handlungsbevollmächtigt sind.
Änderungen ab 01.04.2020
Aufgrund der Neueinstellung von Frau Daniela Schmid als zukünftige Kassenleiterin wird die Funktion der stellvertretenden Kassenleiterin mit Rückwirkung ab 01.04.2020 ebenfalls auf Frau Schmid übertragen. Sie ist insoweit mit Herrn Jörg Mayer Vertreterin der Kassenleitung in Angelegenheiten der Kasse. Als Vertretung für die Angelegenheiten der Vollstreckungsstelle wird Frau Daniela Schmid als „erste“ Vertretung bestellt.
Frau Daniela Schmid wird gegenüber den Geldinstituten zeichnungsberechtigt. Diese Vollmacht wird nach der Beschlussfassung zum nächstmöglichen Termin in Abstimmung mit den Geldinstituten organisatorisch sichergestellt.
Des Weiteren wird ab 01.05.2020 die Tarifbeschäftigte Emily Löffert mit Kassenaufgaben betraut.
Frau Emily Löffert wird als weitere Kassenverwalterin bestellt. Sie erhält zudem eine Zeichnungsberechtigung.
Da Frau Schmid mit der vollen Arbeitszeit der Kasse zugeordnet wird und Frau Löffert mit mindestens 1/3 ihrer wöchentlichen Arbeitszeit mit Kassenaufgaben betraut wird, könnte die bisherige Stellvertretung durch Frau Wolf widerrufen werden. Bis zur abschließenden Einarbeitung von Frau Schmid und Frau Löffert bleibt frau Wolf jedoch noch weitere Stellvertreterin und zeichnungsberechtigt. Der Gemeinderat wird zu gegebenen Zeitpunkt erneut mit der Thematik befasst.