Bodenverbesserung durch Auffüllen mit unbelastetem Erdaushub in einer Höhe von etwa 20 cm auf den Fl.Nrn. 158, 159, 160, 179 und 676, jeweils Gemarkung Kneiting (in Kneiting)


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Bauausschuss, 19.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Bauausschuss 19.03.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bei den zur Auffüllung vorgesehenen oben genannten Fl.Nrn. in der Gemarkung Kneiting, handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Flächen, eine Verschlechterung ist durch die Maßnahmen nicht zu erwarten.

Zum Grundstück:
Bei einer Genehmigung aller beantragten Flächen wäre das eine gesamte Fläche von ca. 10.000 m².
Zu den Auffüllmengen und der daraus resultierenden Menge an Lkw`s:
450 m³ x 1,33 = 598,50 to / 15 to. = rd. 40 Lkw`s

Zufahrt zu den Grundstücken:
Die Zufahrt zu den Grundstücken hat über öffentliche Feld- und Waldweg in der Gemarkung Kneiting zu erfolgen. Der Innerortsbereich ist soweit wie möglich zu meiden.

Das Merkblatt „Verwertung von Erdaushub zur Bodenverbesserung“ des Landratsamtes Regensburg, Sachgebiet Wasserrecht, Bodenschutz wurde vom Antragsteller – soweit möglich – ausgefüllt.

Sonstige Auflagen:
Bisherigen Anträgen auf Auffüllungen von landwirtschaftlichen Flächen (Bodenverbesserungsmaßnahmen) wurde unter folgenden, grundsätzlichen Auflagen das Einvernehmen erteilt:

  1. Die Kosten evtl. auftretender Straßenschäden sind durch den Antragsteller zu beheben bzw. zu tragen.
  2. Beginn und Ende sind der Gemeinde Pettendorf drei Tage vorher anzuzeigen.
  3. Die Anfahrzeiten der Lkw wird auf Montag – Freitag, jeweils von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beschränkt.
  4. Es dürfen keine negativen Auswirkungen auf die Oberflächenwassersituation in diesem Bereich entstehen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
  1. Die Zufahrt hat, wie im Sachverhalt dargestellt, zu erfolgen.
  2. Die im Vortrag genannten Auflagen Nrn. 1 bis 4 sind in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.
  3. Auf eine evtl. erforderliche Antragstellung zum Befahren der öffentlichen Straßen und Wege bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen gemäß der StVO wird hingewiesen.
  4. Die erforderlichen Abstandsflächen (5-10 m) zu angrenzenden, öffentlichen Feld- und Waldwegen sind einzuhalten.
  5. Auf das ausgefüllte Merkblatt „Verwertung von Erdaushub zur Bodenverbesserung“ wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2020 20:20 Uhr