Erneute Beratung und Beschlussfassung über die Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 765, Gemarkung Kneiting (Naabstraße, Mariaort)


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Bauausschuss, 16.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 4. Bauausschuss 16.04.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 20.02.2020 mit diesem Antrag und beschloss, der Bauvoranfrage einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern. Auf den bisherigen Sachverhalt wird verwiesen. Auf Wunsch des Bauherren wurde die Bauvoranfrage dem Landratsamt Regensburg zur weiteren Entscheidung vorgelegt.

Die Genehmigungsbehörde, das Landratsamt Regensburg beteiligte im Verfahren unter anderen die für den Hochwasserschutz zuständigen Fachbehörden (Sachgebiet Wasserrecht am Landratsamt, Wasserwirtschaftsamt Regensburg). Diese haben dem Vorhaben unter Beachtung von Auflagen zugestimmt und eine Ausnahmegenehmigung nach § 78 Abs. 5 WHG für das Baugenehmigungsverfahren in Aussicht gestellt.

Mit Schreiben vom 24.03.2020 legt nun das Landratsamt Regensburg den Antrag zur erneuten Entscheidung unter Beachtung der rechtlichen und fachlichen Ausführungen des Sachgebiets Wasserrecht und des Wasserwirtschaftsamtes vor.

Die Stellungnahmen des Sachgebietes Wasserrecht am Landratsamt vom 23.03.2020 und des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg vom 20.03.2020 werden verlesen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Nach Durchsicht der beiden Stellungnahmen wird auf folgende Punkte hingewiesen und gebeten, diese in einen Vorbescheid mit aufzunehmen:
  1. In der Stellungnahme des WWA unter b) wird davon ausgegangen, dass das Gebäude (Nebengebäude?) in aufgeständerter Bauweise errichtet wird. Dadurch wäre eine Bebauung im abflusswirksamen Bereich nicht gegeben. Diese Aussage lässt sich aus den vorgelegten Unterlagen des Planungsbüros nicht nachvollziehen.
  2. In beiden Stellungnahmen (WWA und LRA, Wasserrecht) werden umfangreiche Nebenbestimmungen zum Vorbescheid genannt. Nicht erwähnt, aber von uns für wichtig gehalten, ist der Hinweis auf die Elektroinstallation, bei der die Wasserspiegelhöhe bei HQ100 zu berücksichtigen ist.
  3. Unter Punkt 14 beider Stellungnahmen wird festgestellt, dass sich aus der Genehmigung keine Ansprüche auf staatliche Hilfe bei Hochwasserschäden, auf Durchführung von Unterhaltungs- oder Ausbaumaßnahmen an dem Gewässer oder auf Erstellung von Hochwasserschutzeinrichtungen herleiten. Dieser Punkt, der ggfs. eine künftige Nebenbestimmung im Vorbescheid sein wird, sollte aus Sicht der Gemeinde wie folgt ergänzt werden: „……lassen sich keine Ansprüche auf staatliche oder kommunale Hilfen bei Hochwasserschäden, ….“

Diskussionsverlauf

Aufgrund der geplanten Bebauung und der bisherigen Hochwasserereignisse in Mariaort kann der Bauausschuss einem weiteren Bauvorhaben weiterhin in diesem Bereich nicht zustimmen. Die Mitglieder des Bauausschusses waren überwiegend der Meinung, dass man nur durch die Vorgabe von umfangreichen Nebenbestimmungen die zu erwartenden Hochwasserprobleme nicht lösen bzw. ignorieren kann.  

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Die Punkte 1 bis 3 der Stellungnahme der Verwaltung sind in der Bescheiderstellung (auch bei Verweigerung des Einvernehmens bzw. Ersetzung des Einvernehmens) zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6

Datenstand vom 28.05.2020 19:41 Uhr