Zu a) Ergebnis Videokonferenz vom 25.05.2020
Videokonferenz vom 25.05.2020 mit dem Ing.Büro Ledermann bezüglich Glasfasererschließung
- Gut Tremmelhausen
- Ausbau Hummelbergstraße/Hummelberg
- Marienstraße 22, 24, 26, 28, 30, 32, 34
Teilnehmer: Ing. Ledermann, BGM Obermeier, 2. BGM Bink, 3. BGM Weigl, Breitbandpate Meyer
Zu a)
Die Markterkundung wurde am 30.04.2020 abgeschlossen. Weder von der Telekom noch von der R-KOM bestand Interesse an einem Ausbau zur Erschließung der Hausnummern 1,2,3,4 und 9.
- Der Vorgang kann problemlos in den Förderprozess („Höfebonus“) eingebunden werden. Die Gemeinde möchte das Leerrohr errichten; der Neubau wäre zu verrechnen
- Die Gemeinde verlegt das Leerrohrsystem und bietet dies zum Errichtungspreis (Festpreis; z.B. 28000,-- € = Kosten der Baufirma + 20% Risikoaufschlag) für beide Anbieter zum Verkauf an. Es erfolgt eine Veröffentlichung im Breitbandportal, welcher mit folgendem Betrag den Förderprozess durchläuft:
28.000,-- € Leerrohrkosten
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10.000,-- € Glasfaser einblasen
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10.000,-- € Planungskosten
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48.000,-- € Förderantrag, welcher mit 80% gefördert wird.
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- Beistellungsmodell: Die Gemeinde baut auf eigene Kasse gem. dem Masterplan dieses Leerrohrsystem – im Verbund verlegt - aus und lässt sich die Kosten durch das Fördersystem erstatten. Hierzu müsste der Förderantrag bis zum 31.09.2020 gestellt werden. Kostenschätzung z.B. 25.000,-- €. Mit diesem Betrag wird in den Förderprozess gegangen – es erfolgt ein vorläufiger Förderbescheid mit evtl. Erhöhung. Dann erfolgt das Auswahlverfahren – indikative Kostenschätzung. Hier bewerben sich dann die Telekom und die R-KOM.
Zu b.)
aktuell ist Hummelberg selbst als unterversorgtes Gebiet zu betrachten, nicht jedoch die Hummelbergstraße. Die Telekom betrachtet Hummelberg als „weißer Fleck“; die R-KOM bis auf einen Punkt ebenfalls als „weißer Fleck“. Im Juli erfolgt der Straßenbau – hier könnten die Leerrohre und die Schächte mit errichtet werden. Kostenangebot von zwei Baufirmen gem. Masterplan liegen vor in Höhe von rd. 73.000,-- €.
Beistellungsmodel – Auswahlverfahren;
Variante 2 – zum Festpreis + 20% Aufschlag;
Die Hummelbergstraße ist nach den aktuellen Richtlinien nicht förderfähig (nur mit der Gigabitrichtlinie). Allerdings könnte man die Hummelbergstraße und Hummelberg in die Gigabitrichtlinie packen.
Hummelberg selbst wäre für beide Richtlinien förderfähig.
Zu c.)
Die komplette Marienstraße sollte mit dem Gigabitverfahren durchgeführt werden.
Ergebnis:
- Gut Tremmelhausen: Beistellverfahren (Förderantrag bis 31.09.2020)
- Hummelbergstr. und Hummelberg – Gigabitrichtlinie – Antrag auf Markterkundung am 20.05. an Frau Dr. Amri (Mitteilung welche Unterlagen hierfür erforderlich sind) per E-Mail.
- Marienstraße (komplett) im Gigabitverfahren durchführen.
Pettendorf, den 26.05.2020
gez. Meyer, Breitbandpate
zu b) Auftrag zur Erstellung einer Markterkundung im Rahmen der Gigabitrichtline (Hummelbergstraße/Hummelberg/Marienstraße HsNr. 22-34)
Auf Grund der Straßenbaumaßnahme in der Hummelbergstraße ist hier Eile geboten. Der Auftrag zur Erteilung einer Markterkundung im Rahmen der Gigabitrichtlinie wurde mit E-Mail vom 03.06.2020 durch den Bürgermeister erteilt. Diese Markterkundung bildet auch die Grundlage für den weiteren Breitbandausbau im Rahmen der Gigabitrichtlinie z. B. für die Marienstraße. Im Rahmen der Gigabit-Maßnahme könnte hier eine Leerrohrinfrastruktur erstellt und zum Verkauf angeboten werden.
Zu c) Durchführung eines Beistellverfahrens (Gut Tremmelhausen) ist nicht mehr möglich, sondern ebenfalls im Rahmen der Gigabitrichtlinie
Mittlerweile wurde das Ergebnis der Videokonferenz vom 25.05.2020 in Bezug auf das Beistellverfahren „Gut Tremmelhausen“ berichtigt. Am 10.06.2020 fand eine erneute Videokonferenz mit der Fa. Ledermann statt, in welcher mitgeteilt wurde, dass ein Beistellverfahren nicht mehr möglich ist (nur für bereits registrierte Gemeinden). So dass auch für das Gut Tremmelhausen die Ausführungen zu b) ausschlaggebend sind.
Das Gut Tremmelhausen gilt als weißer Fleck und ist mit bis zu 90% Förderquote belegt. Je Adresse werden zusätzlich 5000,-- € und je Gebäude 9000,-- € bezuschusst.
Die Markterkundung zu b + c ist seit 15.06.2020 beauftragt und läuft in der Regel 5 Wochen.
Zu d) Beantragung einer Förderung für Beratungsleistung durch das Ing.Büro Ledermann
Im Rahmen der „Zuwendung für das „Vorhaben Planungs- und/oder Beratungsleistungen“ im Sinne der Nummer 3.3 der Förderrichtlinie des Bundes zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland wurden von den 50.000,-- € Gesamtförderung bereits 29.324,99 € ausbezahlt. Der noch offene Betrag von 20.675,01 € könnte über die ateneKOM noch beantragt und mit den Kostenrechnungen des Ing.Büros Ledermann (s. TOP 6 NÖT) verrechnet werden.