Bauvoranfrage auf Neubau eines Bungalows mit Garage auf Fl.Nr. 1356/2, Gemarkung Pettendorf (Quellenweg, Schwetzendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Bauausschuss, 20.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 8. Bauausschuss 20.08.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, einen eingeschossigen Bungalow in den Ausmaßen von ca. 23,00 x 12,00 m zu errichten. Als Dachform ist ein Satteldach vorgesehen.

Erschließung:
Straßenmäßig ist das Grundstück über die Ortsstraße „Quellenweg“ und einer anschließenden, privaten Zufahrt geplant.

Der Kanalanschluss für das Vorderliegergrundstück befindet sich auf der Fl.Nr. 1349, Gemarkung Pettendorf. Es ist geplant, diesen Anschluss für das Vorhaben mit zu verwenden. Hierzu ist ggfs. eine Hebeanlage erforderlich. Grundsätzlich soll versucht werden, nur Schmutzwasser einzuleiten und das Niederschlagswasser, soweit möglich, auf dem Grundstück zu versickern.

Der WZV Naab-Donau-Regen teilt in seiner Stellungnahme vom 20.08.2020 mit, dass die Erschließung Wasser nicht gesichert ist. Durch den Abschluss einer Sondervereinbarung mit dem Zweckverband, in der die Kostenübernahme des Eigentümers/Bauherren für die Erstellung des Grundstücksanschlusses und in der die die versorgungstechnischen Voraussetzungen (Lage/Verlauf der Anschlussleitung, Anschlusspunkt, Leitungsführungsrecht) für den Grundstücksanschluss festzulegen sind, könnte die Erschließung gesichert werden.

Die erforderlichen Rechte zu Gunsten der Fl.Nr. 1356/2 (Geh- und Fahrtrecht, Kanalleitungsrecht und Versorgungsleitungsrechte) wurden notariell am 17.08.2020 bestellt.

Nachbarbeteiligung:
Die erforderlichen Unterschriften liegen vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen und Hinweisen:
  1. Bis zur Antragstellung auf Baugenehmigung sind die erforderlichen Rechte, wie im Sachverhalt genannt, nachzuweisen.
  2. Für den Anschluss an die bestehende Kanalisation ist ggfs. eine Hebeanlage erforderlich.
  3. Grundsätzlich soll versucht werden, nur Schmutzwasser einzuleiten und das Niederschlagswasser, soweit möglich, auf dem Grundstück zu versickern.
  4. Auf die Ausführungen des WZV Naab-Donau-Regen vom 20.08.2020  wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.10.2020 08:04 Uhr