Brücke Mariaort;
Beratung über Gefährdungslage und weitere Vorgehensweise
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Straßen- und Umweltausschuss, 04.08.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zu diesem Tagesordnungspunkt besteht ein Beschlussvorschlag in der Gemeinderatssitzung vom 06.08.2020. Vorbereitend wird die Situation vor Ort geschildert. Es werden vermehrt Jugendliche und junge Erwachsene beim Einspringen von der Naabbrücke beobachtet, auch außerhalb der Ruhezeiten, d. h. nach 22:00 Uhr. Die Lärmbelästigung ist ein Thema, das andere ist das Gefährdungspotential, das hier entsteht. Es liegen Beschwerden vom Regensburger Ruder-Klub vor, der Unfälle durch unachtsames Herabspringen befürchtet.
Klar positioniert sich auch das Wasserwirtschaftsamt, das grundsätzlich vorschlägt, diese Nutzung zu untersagen.
Nachdem die Naab nicht dem Bundeswasserstraßengesetz unterliegt, weil keine motorisierten Fahrzeuge hierauf fahren dürfen, ist es momentan rechtlich erlaubt, von der Brücke zu springen, die regulative Maßnahme der Gemeinde (Verbot) ist hier im Zuge einer Satzung durchzusetzen. Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, dies in die Grünanlagensatzung mit aufzunehmen.
Insbesondere wurden auch Seile und Schaukeln an die Brücke gehängt, es wurden Betonteile zum Spannen von Seilen in die Naab eingebracht. All diese Sachen sind im FFH Bereich auch nicht erlaubt, so dass die Gemeinde schon allein aus haftungsrechtlichen Gründen ein Verbot erwirken sollte. Das Verbot kann allerdings nur von der Polizei geahndet werden, der Zweckverband zur Verkehrsüberwachung hat diese ordnungsrechtlichen Kompetenzen nicht.
Datenstand vom 16.10.2020 08:07 Uhr