Ärztehaus Pettendorf;
Beratung und Beschlussfassung über die Installation einer PV-Anlage
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Gemeinderat, 06.08.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Rahmen des Neubaus Ärztehaus steht noch die grundsätzliche Entscheidung aus, ob und wenn ja, in welcher Dimension eine PV-Anlage installiert werden soll. In der Planung des Architekten ist eine Größe von ungefähr 11,5 kWp auf einer Fläche von ca. 61 m² vorgesehen, die auch vom äußeren Erscheinungsbild zum Gebäude passen würden (Bild Anlage). Der Elektroplaner wurde beauftragt die Wirtschaftlichkeit der Investition mit und ohne Speichermöglichkeit zu prüfen und zu bewerten. Die Unterlagen werden als Anlage bereitgestellt.
Grundsätzlich sollte die Gemeinde im Sinne der regionalen Energieerzeugung und des Klimaschutzes eine Anlage installieren. Dies lässt sich im Rahmen der Baumaßnahme bei bestehendem Gerüst in der Regel wirtschaftlicher umsetzen.
Diskussionsverlauf
Gemeinderat Dotzler stellte fest, dass PV-Anlagen über 10 kWp als gewerbliche Stromerzeugungsanlagen gesehen werden und entsprechend steuerlich behandelt werden müssen. Wichtig ist für ihn die Herkunft der Module, dies sollte bei der Ausschreibung berücksichtigt werden. Außerdem wäre die Anlage mit dem geplanten Heizungs- und Belüftungssystem koppelbar und könnte effektiver genutzt werden.
3. Bürgermeister Weigl befürwortet die Installation einer PV-Anlage, weist auf bestehende Fördermöglichkeiten hin und schlägt vor, den Batteriespeicher mit auszuschreiben. Im Vergabeverfahren kann man dann immer noch über ein für und wider entscheiden.
Gemeinderat Manz fragt an, inwieweit der erzeugte Strom bei der Abrechnung mit den Mietern berücksichtigt wird. Bürgermeister Obermeier erklärt hierzu, dass sich dies über Zwischenzähler lösen bzw. abgerechnet werden kann, Details sind für die Grundsatzentscheidung noch nicht erforderlich.
Gemeinderätin Muehlenberg schlägt vor, die gesamte Dachfläche optimal mit Modulen auszustatten, analog dem Edeka-Gebäude. Bürgermeister Obermeier stellt klar, dass entweder <10 kWp oder eine optimale Dachflächennutzung erfolgen kann, beides geht nicht.
3. Bürgermeister Weigl merkt noch an, dass die H-L-S-Planung kurz vor dem Abschluss steht, sollte eine PV-Anlage mit Kopplung an das Heizungs- und Belüftungssystem zur Ausführung kommen, muss dies dem Planer zeitnah mitgeteilt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Installation einer in die Dachfläche integrierten PV-Anlage im Rahmen des Neubaus auf der Südseite des Ärztehauses unter folgenden Voraussetzungen:
- Es soll die Errichtung einer PV-Anlage mit bis zu 40 Module angestrebt werden,
die Kopplung mit dem Heizungs- bzw. Lüftungssystems ist vorzusehen und
die Ausschreibung soll als Eventualposition
mit einem Batteriespeicher erfolgen, über die Vergabe/Installation wird nach Vorlage des Ausschreibungsergebnisses entschieden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.10.2020 08:05 Uhr