Grünanlagensatzung der Gemeinde Pettendorf;
Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung der Grünanlagensatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Gemeinderat, 06.08.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Thema der Brückenspringer trat wohl wegen Corona und der damit verbundenen Sperrung der öffentlichen Freibäder heuer verstärkt auf. Gesprungen wird sowohl von der Eisenbahnbrücke (hier keine Zuständigkeit der Gemeinde Pettendorf) wie auch von der Mariaorter Fußgängerbrücke. Dies nahm in den heißen Tagen erheblich zu, auch bis in die späten Abendstunden, was auch mit erheblichem Lärm verbunden war und zu Beschwerden der Anlieger führte. Zudem werden Seile und Schaukeln angebracht, das Seil wurde mit einem Betonklotz in die Naa
b geworfen, um eine Spannung zu ermöglichen, zuletzt wurde sogar ein Seitenbrett demontiert. Herzu wurde auch das WWA Regensburg eingeschaltet, hier erging folgende Stellungnahme:
„Bei der Brücke in Mariaort trägt unserer Sicht nach der Baulastträger (hier die Gemeinde Pettendorf) die Unterhaltungslast. Daher ist bzgl. der beiden genannten Punkte die Gemeinde hier im Zuge des Unterhalts in der Pflicht. Bezüglich der springenden Jugendlichen möchten wir anmerken, dass dies aus wasserwirtschaftlicher Sicht mit Blick auf die Unfallgefahr zu unterbinden ist. Die Naab ist hier zwar prinzipiell vergleichsweise tief, unter der Wasseroberfläche können sich aber dennoch immer wieder größere Gegenstände (z. B. Treibholz o. Ä.) befinden, die hier dann eine große Gefahr darstellen.“
Ebenso wurden vom Ruderclub Befürchtungen mitgeteilt, dass hier u.U. ein Paddler übersehen werden kann, zumal die Jugendlichen hier oft scherzhaft die Vorsicht vermissen lassen.
2. Änderung der
Satzung über die Benutzung der gemeindlichen öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung)
Die Gemeinde Pettendorf erlässt auf Grund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2012 (GVBl. S. 366), folgende Änderungen der Satzung in der Fassung vom 05.12.2019
§ 4b Benutzung von Brücken in Grünanlagen
- Brücken in Grünanlagen sind Bestandteil der Grünanlagen. Die betroffenen Brücken sind nur für ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch nutzbar. Zu den Brücken in Grünanlagen gehört auch die Fußgängerbrücke in Mariaort.
- Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch gehört nicht das Herabspringen in Gewässer und der dauerhafte Aufenthalt.
- Das Anbringen von Gegenständen an der Brücke und ihren Aufbauten sind strikt verboten.
- Veränderungen am Bauwerk der Brücken sind strikt verboten.
§ 9 Zuwiderhandlungen:
…
(2) Wegen einer Ordnungswidrigkeit kann nach Art. 24 Abs. 2 S. 2 GO mit Geldbuße bis zu 2.500 € ferner belegt werden, wer vorsätzlich
2. einer nach § 4 Abs. 1 und/oder § 4a Abs. 1 bis 4 und § 4b getroffenen Benutzungsregelung zuwiderhandelt.
§ 11 In-Kraft-Treten
Diese Satzung vom 05. Dezember 2019 tritt mit den am 06. August 2020 beschlossenen Änderungen, neu: § 4b – Benutzung von Brücken mit Wirkung ab 07. August 2020 in Kraft; abweichend davon tritt die Änderung in § 9 Abs. 2 Ziffer 2 erst am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Pettendorf, den 06. August 2020
Beschluss
Die Gemeinde Pettendorf beschließt die 2. Änderung der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) – neu § 4b Benutzung von Brücken in Grünanlagen – in der Fassung vom 06.08.2020. Eine entsprechende Beschilderung beidseits der Naab wird angebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.10.2020 08:05 Uhr