Vollzug der Baugesetze;
Beratung und Beschlussfassung über die Entwicklungsatzung "Oberwinzer" der Stadt Regensburg im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Gemeinderat, 01.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 03.09.2020 teilt das Stadtplanungsamt der Stadt Regensburg mit, dass für das o.g. Gebiet ein Verfahren zur Aufstellung der Entwicklungssatzung „Oberwinzer“ eingeleitet wird.
Die Entwicklungssatzung wird nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Pettendorf erneut am Verfahren beteiligt.
Der Entwicklungssatzungs-Entwurf liegt mit seiner Begründung in der Zeit vom 15.09.2020 bis einschließlich 14.10.2020 zur Einsichtnahme im Neuen Rathaus Regensburg aus. Der Entwicklungssatzungs-Entwurf und die Begründung können ebenfalls auf folgender Internetseite www.regensburg.de/behoerdenbeteiligung-oberwinzer in der Zeit vom 15.09.2020 bis einschließlich 14.10.2020 eingesehen werden.
Die Gemeinde Pettendorf wird gebeten, bis spätestens 14.10.2020 Stellung zu nehmen. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme vorliegen, so wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden, öffentlichen Belange durch die Entwicklungssatzung nicht berührt werden.
Der Gemeinderat hat bereits in seiner Sitzung vom 14.05.2020 festgestellt, dass durch die künftige Entwicklungssatzung „Oberwinzer“ Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt erneut fest, dass durch die künftige Entwicklungssatzung „Oberwinzer“ Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.11.2020 08:11 Uhr