Klimaschutz; Antrag der Fraktion der Freien Wähler auf Förderung der privaten E-Bike-Nutzung durch die Gemeinde Pettendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Gemeinderat, 05.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 11. Gemeinderat 05.11.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Fraktion der Freien Wähler Pettendorf beantragte mit Schreiben vom 25.10.2020, dass die Gemeinde Pettendorf die private Nutzung von E-Bikes fördert. Bürgermeister Obermeier übergibt hierzu das Wort an Gemeinderat Bosl, der den Antrag der FW-Fraktion vorstellt.

Er erläutert, welche Vorteile die verstärkte Nutzung von E-Bikes mit sich bringen:
  • Die Möglichkeit zur Verringerung des Pkw-Verkehrs,
  • die attraktive Möglichkeit staufrei, unverschwitzt und entspannt zur Arbeit, Schule, Ausbildung oder einfach nur in die Stadt und wieder zurück zu kommen,
  • Die Anstiege nach Pettendorf, Adlersberg und auch Schwetzendorf können so mühelos bewältigt werden,
  • direkter ökologischer Beitrag, den die Gemeinde tatsächlich leisten kann (Stärkung des ÖPNV/Busanbindung zur Verringerung des Pkw-Verkehrs liegt nicht in der Entscheidungshoheit der Gemeinde),
  • Beitrag zur Gesundheitsvorsorge, vor allem auch für älter werdende Mitbürger.

Radfahren ist gerade auch in Zeiten von Corona/COVID-19 sinnvoll. Es beugt dem Bewegungsmangel vor, sorgt für frische Luft und ist insgesamt enorm wertvoll für Leib, Seele und Wohlbefinden. Mit der kommunalen Förderung wird ein Anreiz für Gemeindebürger geschaffen, auf ein E-Bike umzusteigen.

Umfang der Förderung:
Gefördert wird die Anschaffung (neu und gebraucht) von Pedelecs, E-Bikes und S-Pedelecs (siehe Anlage). Nicht gefördert werden die Anschaffungen von E-Scootern, Segways und herkömmlichen Fahrrädern.

Die Gemeinde Pettendorf fördert die Anschaffung einmalig mit einem Betrag in Höhe von 250,00 €. Die Förderung beginnt ab dem Haushaltsjahr 2021 und ist zunächst auf 2 Jahre befristet. Der Förderbetrag wird auf 10.000,00 €/Jahr gedeckelt. Nach Ablauf von 2 Jahren wird die Akzeptanz beurteilt und über eine Verlängerung beraten.

Fördervoraussetzungen
Für die einmalige Förderung gelten folgende Voraussetzungen:
  • Bürger mit Erstwohnsitz in der Gemeinde Pettendorf,
  • Mindestalter: 14 Jahre,
  • schriftlicher Antrag mit Kaufbeleg und Angaben zur geplanten Nutzung.
  • Die Förderung kann pro Fahrrad nur einmalig in Anspruch genommen werden (Nachweis durch Seriennummer).

Denkbar wäre, die Förderung an eine Registrierung bei „Mit dem Rad zur Arbeit" (www.mit­dem-rad-zur-arbeit.de) zu koppeln. Hier könnte ein virtuelles Team „Gemeinde Pettendorf' gegründet werden. Die Anzahl der Nutzung könnte so verifiziert werden und eröffnet dem Teilnehmer sogar weitere Gewinnchancen.

Ein örtlicher Händler würde die Aktion unterstützen und auf den Kaufpreis einen Einkaufsgutschein in Höhe von 5 % des Kaufpreises für Ausrüstungsgegenstände gewähren.

Hinsichtlich der weiteren Gemeindeentwicklung ist auch an Ladestationen für E-Bikes zu denken. Hier ist über geeignete Standorte nachzudenken. Eine Ladestation am Schwetzendorfer Weiher könnte beispielsweise auch dazu beitragen, Besucher für Nutzung des Rads zu gewinnen.

Diskussionsverlauf

In der Diskussion wurde von einigen GemeinderätInnen festgestellt, dass die Förderung einen falschen Ansatz verfolgt. Derjenige, der sich ein doch sehr teures E-Bike leisten kann, wird es sich auch ohne Förderung anschaffen. Ferner wurde festgestellt, dass es auch aus klimatechnischen Gründen keinen Sinn macht, sinnvoller wäre die Förderung von normalen Rädern. Vorgeschlagen wurde vielmehr ein E-Bike-Sharing anzustreben, was durchaus sinnvoller wäre.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu und beauftragt die Verwaltung die finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung in 2021 vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6

Datenstand vom 15.01.2021 09:30 Uhr