Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan des Marktes Nittendorf - Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Gemeinderat, 05.11.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 12.10.2020, eingegangen am 22.10.2020 wird mitgeteilt, dass der Marktrat Nittendorf am 19.09.2019 beschlossen hat, den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan neu aufzustellen.
Am 26.09.2019 fand die frühzeitige Bürgerbeteiligung im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung statt. Gemäß § 4 Abs.1 BauGB wird die Gemeinde Pettendorf als Träger öffentlicher Belange frühzeitig an der Planung des Marktes Nittendorf beteiligt. Es wird um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 30.11.2020 gebeten. Sollte bis dahin keine Stellungnahme eingegangen sein, wird davon ausgegangen, dass keine Einwände gegen die Planung erhoben werden.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass Belange der Gemeinde Pettendorf durch die Planungen grundsätzlich nicht berührt werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass durch die Planungen im Bereich „Goldberg“ der landwirtschaftliche Verkehr zur/von der „Alten Straße“ auf Gemeindegebiet Pettendorf nicht beeinträchtigt werden darf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.01.2021 09:30 Uhr