Nach Art. 68 GO hat eine Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn z. B. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche einzelne Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Ausgaben in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen und -auszahlungen beziehungsweise Gesamtausgaben des Haushaltsplans erheblichen Umfang geleistet werden müssen, Art. 68 Abs. 2 Nr. 2. GO.
Die Gemeinde Pettendorf hat am 21.12.2015/04.01.2016 einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der KfB Reuth mit einem Finanzvolumen von 9,263 Millionen Euro („Revolving Credit“) vereinbart.
Die Laufzeit des Geschäftsbesorgungsvertrages endete am 31.05.2020, die Laufzeit des damit verbundenen Kontokorrentkredites bei der Raiffeisenbank Regenstauf eG in Höhe von 5,3 Millionen Euro am 31.12.2020.
Ursprünglich war es vorgesehen den Geschäftsbesorgungsvertrag zu verlängern, da noch nicht alle Maßnahmen im Planungsgebiet finanziell abgewickelt sind. Hierzu gehören die Ausgaben für die Grünanlagen (Landschaftsbau), Ausgleichsflächen und Schlussrechnungen für Ingenieurhonorare. Auf der Einnahmenseite ergeben sich noch Reste aus der Schlussabrechnung der Erschließungsbeiträge, Herstellungsbeiträge (Fällig nach Bezugsfertigkeit) und die Erstattungsbeträge Ausgleichsflächen.
Eine Verlängerung des Geschäftsbesorgungsvertrages ist aus kommunalrechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Der Saldenstand beträgt zum Zeitpunkt 30.10.2020 657.628,08 €.
Es ist daher erforderlich, das Saldo in Höhe von 657.628,08 € im Haushaltsjahr 2020 außerplanmäßig zu leisten. Diese außerplanmäßige Ausgabe wäre insoweit erheblich, da sie 6,93 % des Haushaltsvolumens beträgt. Eine Ausnahme (Nichterfordernis des Nachtragshaushaltes) gemäß Art. 68 Abs. 3 GO liegt nicht vor.
Das Saldo ergibt sich unabhängig von Einnahmen- und Ausgabenresten im Wesentlichen aus den Kanalbaumaßnahmen, die nicht vollständig über die Erschließungs- und Herstellungsbeiträge refinanziert werden.
Nach Gesprächen mit der KfB Reuth und der Raiffeisenbank Regenstauf wäre eine Rückzahlung des Saldos zum 04.01.2021 möglich, so dass der Betrag auch im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt werden kann. Hierzu ist jedoch zu bedenken, dass die Gemeinde über ausreichend liquide Mittel verfügt, die eine Rückführung des Saldos in 2020 ermöglichen. Zu berücksichtigen ist zusätzlich, dass die Gemeinde unnötige Kreditzinsen und Bearbeitungsgebühren vermeidet. Auch geltende Negativzinsvereinbarungen für Einlagen über den Betragsgrenzen können so vermieden werden.
Für das Haushaltsjahr 2020 war eine Kreditaufnahme von 1.000.000 € erforderlich, die jedoch bis dato noch nicht beansprucht wurde. Derzeit ergäben sich „Haushaltsausgabereste“ im Vermögenshaushalt von 1.454.009,56 € festzustellen. Der Saldo der Einnahmen und Ausgaben (HH-Planung ohne Kreditaufnahme) läge damit bei +454.009,56 €. Unter Berücksichtigung des kalkulierten Rücklagenstandes von 1.590.795,83 € wäre unter Berücksichtigung der Einnahmen- und Ausgabenveränderungen eine Finanzierung aus der Rücklage möglich.
Im Vermögenshaushalt stellt sich die Situation derzeit wie folgt dar: