Vollzug der Baugesetze - Bebauungsplan "Zur Alten Mühle II" in Kneiting; Beratung und Beschlussfassung über die Billigung des vorgelegten Planentwurfs


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Gemeinderat, 14.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 1. Gemeinderat 14.01.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Mit Mail vom 25.11.2020 wurden die Planzeichnung und die Satzung im Entwurf (Fassung vom 24.11.2020) vom Planer nach vorheriger Abstimmung mit den Vorhabensträgern vorgelegt. Die beiden Entwürfe wurden von der Verwaltung am 14.12.2020 überarbeitet. Die Planzeichnung enthielt keine Änderung, im Satzungstext mussten einige Änderungen/Abstimmungen vorgenommen werden (siehe Synopse vom 08.01.2021).

In der Anlage (KiC) werden nun die vorgelegten Entwürfe der Planzeichnung (Fassung 24.11.2020) und der Satzung (Fassung 21.12.2020) übermittelt.

Grundsätzlich orientiert sich der vorgelegte Entwurf an den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Zur Alten Mühle II“, den vorhandenen Bebauungen in der näheren Umgebung, sowie den Vorgaben/Wünschen der Vorhabenträger.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und bespricht den Entwurf und systematisch die textlichen Festsetzungen mit den Gemeinderät*innen.

Im Laufe der Diskussion ergeben sich mehrere Handlungsfelder, die aus Sicht des Gemeinderates bereits zum jetzigen Stadium einer Änderung bedürfen.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende zeichnerischen und textlichen Festsetzungen bzw. Hinweise:

B. 8 örtliche Bauvorschriften – B.8.1 Dächer
Im Gemeinderat besteht nach kurzer Diskussion weitgehend Einigkeit darüber, dass die Dachform „Zeltdach“ nicht vorgesehen wird. Wenngleich am Ortseingang in Kneiting eine vergleichbare Dachform vorzufinden ist, ist diese Dachform nicht ortstypisch und soll daher auch nicht durch Planfestsetzung ermöglicht werden.


B. 11 Grünordnung – B 11.3 Private Grundstücksflächen
Soweit die planungsrechtliche Zulässigkeit besteht, sind Schotter- bzw. Steingärten zu verhindern! Insoweit soll festgesetzt werden, dass Schottergärten unzulässig sind. Auf die geplante Änderung der Bay. Bauordnung wird in der Diskussion Bezug genommen.


Zeichnerische und textliche Festsetzung B.8.6.4 der Garagen im Bereich der Parzellen 6 und 9
Bäume im Bereich der Garageneinfahrt sind zu erhalten, somit planerisches umzusetzen. Zudem sind die Stellplätze in diesem Bereich auf öffentlichen Grund nicht zulässig und auf Privatgrund zu verschieben.

Hinweise C. 3 – Schichten- und Hangwasser, Beseitigung von Regenwasser/Schmutzwasser
Oberflächen- und Schichtwasser ist grundsätzlich zu versickern, im Zweifelsfall über den Vorfluter abzuleiten.

Hinweise C.11 Leuchtmittel
Es sind ausschließlich insektenfreundliche LED-Lampen zu verwenden.

C 15 – Nutzung regenerativer Energien
Im Vorgriff auf die Neureglungen der Bayerischen Bauordnung soll auf die Verpflichtung von Photovoltaikanlagen ab 2022 verwiesen werden. Die Regelungen der BayBO sind entsprechend zu berücksichtigen.
 
Straßenführung Wohnweg Typ B
Die Straßenführung ist ungünstig, so dass es geboten erscheint, die Zufahrt zur südwestlichen Garage abzurunden.

Nach Diskussion werden nachfolgende Beschlüsse zur Abstimmung gestellt:

Beschluss:
Die in den Planzeichnungen (Teil A) und unter B. 8.1 vorgesehenen Zeltdächer sind aus Planzeichnung und Festsetzung zu streichen.

15 : 1 Stimmen

Beschluss:
Die vorhandenen Stellplätze für die Parzellen 6 und 9 sind auf Privatgrund zu verschieben

16 : 0 Stimmen

Beschluss:
Der Bestand der Bäume auf der Südseite des Baugebietes ist zu erhalten

14 : 2 Stimmen

Beschluss zu B 11.3 :
Die Anlage von Steingärten ist unzulässig.

16 : 0 Stimmen

Beschluss zu C. 3:
Das Ableiten des Oberflächen- und Schichtwasser in den Kanal wird abgelehnt.

16 : 0 Stimmen  

Beschluss zu C.15:
Regenerative Energien sind gemäß den Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (neu) umzusetzen. Dies gilt insbesondere für die geplante Photovoltaikpflicht ab 2022.
 
16 : 0 Stimmen

Beschluss zur zeichnerischen Festsetzung Wohnweg Typ B:
Der Übergang zur Zufahrt der südwestlichen Garage ist abzurunden.

16 : 0 Stimmen

Beschluss zur zum Gehweg im Nordosten des Baugebietes:
Der Gehweg ist ebenengleich im Verlauf der bisherigen Straße zu situieren.

16 : 0 Stimmen

Beschluss zu C. 11:
Es sind ausschließlich insektenfreundliche LEDs einzusetzen.

16 : 0 Stimmen

Beschluss

Der Gemeinderat billigt die vorgelegten Entwürfe der Planzeichnung (Fassung 24.11.2020) und der Satzung (Fassung 21.12.2020) mit den heute beschlossenen Änderungen. Die Verwaltung wird beauftragt, das vorgesehene Verfahren nach dem BauGB einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.03.2021 12:17 Uhr