Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und bespricht den Entwurf und systematisch die textlichen Festsetzungen mit den Gemeinderät*innen.
Im Laufe der Diskussion ergeben sich mehrere Handlungsfelder, die aus Sicht des Gemeinderates bereits zum jetzigen Stadium einer Änderung bedürfen.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende zeichnerischen und textlichen Festsetzungen bzw. Hinweise:
B. 8 örtliche Bauvorschriften – B.8.1 Dächer
Im Gemeinderat besteht nach kurzer Diskussion weitgehend Einigkeit darüber, dass die Dachform „Zeltdach“ nicht vorgesehen wird. Wenngleich am Ortseingang in Kneiting eine vergleichbare Dachform vorzufinden ist, ist diese Dachform nicht ortstypisch und soll daher auch nicht durch Planfestsetzung ermöglicht werden.
B. 11 Grünordnung – B 11.3 Private Grundstücksflächen
Soweit die planungsrechtliche Zulässigkeit besteht, sind Schotter- bzw. Steingärten zu verhindern! Insoweit soll festgesetzt werden, dass Schottergärten unzulässig sind. Auf die geplante Änderung der Bay. Bauordnung wird in der Diskussion Bezug genommen.
Zeichnerische und textliche Festsetzung B.8.6.4 der Garagen im Bereich der Parzellen 6 und 9
Bäume im Bereich der Garageneinfahrt sind zu erhalten, somit planerisches umzusetzen. Zudem sind die Stellplätze in diesem Bereich auf öffentlichen Grund nicht zulässig und auf Privatgrund zu verschieben.
Hinweise C. 3 – Schichten- und Hangwasser, Beseitigung von Regenwasser/Schmutzwasser
Oberflächen- und Schichtwasser ist grundsätzlich zu versickern, im Zweifelsfall über den Vorfluter abzuleiten.
Hinweise C.11 Leuchtmittel
Es sind ausschließlich insektenfreundliche LED-Lampen zu verwenden.
C 15 – Nutzung regenerativer Energien
Im Vorgriff auf die Neureglungen der Bayerischen Bauordnung soll auf die Verpflichtung von Photovoltaikanlagen ab 2022 verwiesen werden. Die Regelungen der BayBO sind entsprechend zu berücksichtigen.
Straßenführung Wohnweg Typ B
Die Straßenführung ist ungünstig, so dass es geboten erscheint, die Zufahrt zur südwestlichen Garage abzurunden.
Nach Diskussion werden nachfolgende Beschlüsse zur Abstimmung gestellt:
Beschluss:
Die in den Planzeichnungen (Teil A) und unter B. 8.1 vorgesehenen Zeltdächer sind aus Planzeichnung und Festsetzung zu streichen.
15 : 1 Stimmen
Beschluss:
Die vorhandenen Stellplätze für die Parzellen 6 und 9 sind auf Privatgrund zu verschieben
16 : 0 Stimmen
Beschluss:
Der Bestand der Bäume auf der Südseite des Baugebietes ist zu erhalten
14 : 2 Stimmen
Beschluss zu B 11.3 :
Die Anlage von Steingärten ist unzulässig.
16 : 0 Stimmen
Beschluss zu C. 3:
Das Ableiten des Oberflächen- und Schichtwasser in den Kanal wird abgelehnt.
16 : 0 Stimmen
Beschluss zu C.15:
Regenerative Energien sind gemäß den Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (neu) umzusetzen. Dies gilt insbesondere für die geplante Photovoltaikpflicht ab 2022.
16 : 0 Stimmen
Beschluss zur zeichnerischen Festsetzung Wohnweg Typ B:
Der Übergang zur Zufahrt der südwestlichen Garage ist abzurunden.
16 : 0 Stimmen
Beschluss zur zum Gehweg im Nordosten des Baugebietes:
Der Gehweg ist ebenengleich im Verlauf der bisherigen Straße zu situieren.
16 : 0 Stimmen
Beschluss zu C. 11:
Es sind ausschließlich insektenfreundliche LEDs einzusetzen.
16 : 0 Stimmen