Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Tektur zur Baugenehmigung-Nr. S 43-2017-1747 vom 07.12.2017, Fl.Nr. 37/1, Gemarkung Kneiting (Keltenstraße, Kneiting)


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Bauausschuss, 18.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 18.02.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich mit dem Erstantrag in seiner Sitzung vom 19.10.2017 stimmte diesem einvernehmlich zu. Mit Bescheid vom 07.12.2017 wurde die beantragte Baugenehmigung erteilt, die noch bis 06.12.2021 Gültigkeit hat.

Die nun vorgelegte Tektur, eingegangen am 04.02.2021, die u.a. den befürchteten statischen Problemen zum unteren Dorfweiher Rechnung tragen soll, beinhaltet folgende Änderungen:
  1. Einbau einer Einliegerwohnung (EG) sowie Wegfall der Teilunterkellerung,
  2. Auskragen der Terrasse auf Fl.Nr. 35/8 (unterer Dorfweiher),
  3. Verschiebung der Garage um 2,60 m nach Süden mit Einbau eines elektrischen Garagen-Rolltores,
  4. Anbringung einer zusätzlichen Wendeltreppe hinter der Garage als 2. Rettungsweg aus dem Obergeschoß.

Stellungnahme Verwaltung:
zu 1.: Die beiden Änderungen sind unbedenklich, der Wegfall des Kellers ist aus den genannten Gründen nachvollziehbar. Jedoch ist für die Einliegerwohnung ein zusätzlicher Stellplatz gemäß der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung zu schaffen.
zu 2.: Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens wird für die Terrassengestaltung eine Gestattung der Gemeinde angestrebt. Der Weiher würde bei der beantragten Gestaltung unberührt bleiben, die Terrasse würde sich optisch gut in das bestehende Ortsbild einfügen.
zu 3.: Gemäß § 5 Abs. 7 der gemeindlichen Stellplatzsatzung muss der Stauraum vor Garagen in der Regel eine Tiefe von mindestens 5,00 m aufweisen, Ausnahmen können im Einzelfall zugelassen werden. Im Rahmen der Änderung der Satzung im Jahr 2020 wurde unter anderem der Einbau von elektrischen Garagentoren als Voraussetzung zur Erteilung von Ausnahmen diskutiert.
zu 4.: Die Schaffung eines zusätzlichen Rettungsweges ist aus brandschutzrechtlicher Sicht sinnvoll.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Keltenstraße“ erschlossen. Das Grundstück ist an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen. Die Wasserversorgung durch den WZV Naab-Donau-Regen ist gesichert.

Nachbarbeteiligung:
Diese wurde erneut durchgeführt, diesmal wurde die Unterschrift jedoch aufgrund des reduzierten Stauraums vor der Garage nicht erteilt.

Diskussionsverlauf

In der Diskussion stellte sich heraus, dass die Garage durchaus – auch mit Einhaltung der vorgeschriebenen Stauraumtiefe von 5,00 m – realisierbar ist. Es wurde daher dafür plädiert, hier keinen unnötigen Präzedenzfall zu schaffen. Fraglich war auch die ggfs. beabsichtigte Nutzung der Garagendachfläche zum Aufenthalt von Personen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Bauvorhaben (Tektur) grundsätzlich sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
  1. Die gemäß Stellplatzsatzung der Gemeinde vorgeschriebene Stauraumtiefe von 5,00 m ist einzuhalten, eine Befreiung wird nicht erteilt,
  2. der Terrassengestaltung mit Auskragung auf den (gemeindlichen) Dorfweiher kann nicht zugestimmt werden und
  3. für die Einliegerwohnung ist ein zusätzlicher Stellplatz bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes zu schaffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.03.2021 20:09 Uhr