Gemeindlicher Bauhof; Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Arbeitsorganisation Winterdienst und Bankettmähen


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Gemeinderat, 04.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 3. Gemeinderat 04.03.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Das Fuhrparkkonzept des Bauhofes steht nach 15 Jahren wieder zur Neubetrachtung an. Berücksichtigt werden soll die veränderte Situation am Markt, die stetig mehr werdenden Aufgaben durch das Wachsen der Gemeinde, beispielsweise durch immer mehr Baugebiete, spezieller Vorgabe der Grünflächenpflege, Baumpflege etc…. und den auch deutlich angewachsenen Kontroll- und Dokumentationspflichten. Es wird vorgeschlagen im Hinblick auf anstehende Investitionen, die Konzeption des Winterdienstes und der Bankettmäharbeiten zu betrachten. In der Konsequenz wäre die Ausübung des Winterdienstes für eine Tour extern zu vergeben. Dies führt zu einer erheblichen personellen Entlastung, einer Entzerrung des Personaleinsatzes in den Spitzenzeiten aus arbeitsrechtlicher Sicht, sowie zu Reduktion eines Winterdienstfahrzeuges mit allen Zusatzkosten. In der Folge sind auch die Bankett- Mäharbeiten im Sommer im Zusammenhang zu vergeben.

Bereits im November 2005 wurde im Rahmen der Personalplanung eine grundsätzliche Entscheidungsstrategie zur Diskussion gestellt. Die grundsätzlichen Betrachtungen wurden auch im August 2007 weiter diskutiert, hier in Zusammenhang mit Investitionsentscheidungen. Hier wurde entschieden, die Arbeiten in Eigenregie fortzuführen und die notwendigen Investitionen zu tätigen.

Die aktuelle Fahrzeugsituation Winterdienst stellt sich wie folgt dar:


Der U 300 hat demzufolge 16 Jahre Einsatzzeit, der km – Stand liegt bei 61.288 km. Die Fahrleistung betrug 2020 1.751 km. Insgesamt hat das fahrzeug 4950 Betreibsstunden geleistet. Über die Jahre wurden Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen in Höhe von 71.476 € erforderlich, somit durchschnittlich ca. 4.467,25 € / Jahr.

(Vergleich U 400:   57.002 km; 80.033 € allerdings mit Unfallschaden).

Für Reparaturen und Instandhaltung für die Zusatzgeräte Steuer und Pflug werden im Durchschnitt der letzten 5 Jahre pro Fahrzeug und Jahr 2041,50 € erforderlich.

Der Einsatzbereich des U 300 ist neben dem Winterdienst auch das Tragen von Geräten: Mulag, Lichtraum-Schneidegerät, entsprechend sind auch die Einsatzbereiche. Auch diese Möglichkeit würden wieder wegfallen.





Aktuell bewerkstelligt der Bauhof mit diesen zwei Großfahrzeugen sowie einem externen Dienstleister die Winterdiensteinsätze.  


Die in den Arbeitsnachweisen dem Winterdienst zugeordneten Tätigkeiten sind in Relation deutlich aufwändiger als die tatsächlichen Einsatzzeiten:


Gründe hierfür sind die Aufrüstzeiten der Einsatzgeräte, Reparaturen und Wartung, sowie das tägliche Reinigen der Streugeräte nach dem Einsatz.

Eine weitere Thematik beim Winterdienst ist die Lenk- und Ruhezeitverordnung. Diese wurde im Herbst 2020 einvernehmlich neu vereinbart und die Ruhezeit entsprechend verkürzt. Allerdings wird bei einem Ausfall eines Mitarbeiters die Praktikabilität sehr schnell grenzwertig. Hier wären zukünftig 4 Fahrer auf einem Fahrzeug sehr variabel, sodass bei Extremlagen auch verstärkter Einsatz abgerufen werden könnte.

Externer Winterdienst:
Bislang ist an einen örtlichen Dienstleister eine Kleintour vergeben. Die Aufwendungen hierfür für die Jahre 2016-2020 betrugen 59.756,80 €, somit durchschnittlich / Jahr 9.951,36 €. Der Auftragnehmer erhält eine monatliche Bereithaltungspauschale, im Einsatzfall eine definierte Vergütung pro Tour. Das Streugut wird von der Gemeinde gestellt. Die Alarmierung ( Wetterschau) erfolgt über den Bauhof.

Mäharbeiten:
Neben den regelmäßigen Mäharbeiten der Innerortsflächen ist hier die Betrachtung der Mäharbeiten mit dem Mulag inner- und außerorts von Belang. Hier wurden bereits 2007 die Flächen mit den notwendigen Mähgängen erfasst.

Insgesamt handelt es sich um:
  •        80,5 km Bankett mähen mit und ohne Pflocken
  • 150,87 km Böschungen und Graben mähen
  • 56,62 km sonstige Flächen




Die Mäharbeiten für Bankette und Gräben verteilen sich auf zwei Bereich im Juni September/ Oktober.
Im Juni werden die Bankette gemäht, mit dem Pflockenziehen sind hier in der Regel 3 Mann für 1 Tag, sonst 1 Mann ca. 2 Wochen unterwegs, der  Stundenaufwand entspricht ca. 100 Stunden.
Im Herbst sind zusätzlich die Böschungen und Gräbern im Zeitraum von ca. 4 Wochen zu mähen, dies entspricht einen Mannstundeneinsatz von 174 h.


Externe Mäharbeiten wurden in der Vergangenheit eine Saison fremdvergeben, der damals angesetzte Stundensatz lag bei 55 €/ h, die ausführende Firma war sehr effektiv, die Qualität war durchaus diskussionswürdig.

Die Einschätzung des Komplexes Bauhof ist von außen schwer beurteilbar. Insbesondere sind immer mehr Routinearbeiten, Kontroll- und Dokumentationstätigkeiten auch aus haftungsrechtlichen Gründen notwendig. Eine genaue Organisationsuntersuchung könnte hier weitere Informationen geben, dies wurde im Rahmen der letzten GRS bereits im Rahmen der Rechnungsprüfung erwähnt.

Bei einer Umstellung ist auch an ein geändertes Fahrzeugkonzept zu denken. Der U 400 bliebe als Räumfahrzeug und Transportfahrzeug. Er wäre später durch ein entsprechendes Nachfolgemodell zu ersetzten (z.B. U 427 oder 430; Kosten ca. 200.000 €). Als Ersatz des U 300 käme ggf. auch ein kleinerer LKW mit Kran- und Abroller in Betracht. Die Auslastung der Mitarbeiter im Winter wäre hierbei zu bedenken, dies wäre aber auch eine Entlastung für den Winterdienst im Hinblick auf Lenk- und Pausenzeiten.

Externe Dienstleister (z.B. Maschinenringe) sind vermehrt auf dem Markt tätig und bieten auch zunehmende vergleichbare Qualität mit entsprechend auf Kommunen ausgerichteten Maschineausstattung.
Hier sind entsprechend Vergleichsangebote einzuholen und gegenüber zu stellen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt anhand des umfangreichen Datenmaterials.

Gemeinderat Sikkes beginnt die Diskussion mit der Fragestellung, warum eine externe Vergabe der Mäharbeiten für eine Saison in der Vergangenheit erfolgte. Bürgermeister Obermeier erwidert, dass der Gemeinderat damals eine selektive Vergabe befürwortete. Aufgrund der Erfahrungen mit der Qualität wurde wieder Abstand genommen. Zu den dargestellten Reparaturkosten frägt Gemeinderat Pengler an, wann diese fällig werden. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass dies sehr unterschiedlich sei. Der Wert sei tatsächlich ein reiner arithmetischer Durchschnitt und sage nichts über den zeitlichen Anfall aus. Grundsätzlich nimmt die Reparaturhäufigkeit mit dem Alter der Fahrzeuge und Geräte zu. Jedoch unterliegen die Gerätschaften hohen Belastungen und einem hohen Verschleiß, so dass auch bei jüngerem Material Reparaturen anfallen können.  

Seitens Gemeinderätin Vetter-Löffert und Gemeinderätin Muehlenberg wird die Ansicht vertreten, dass gerade im Bereich der Mäharbeiten und Schneidearbeiten die Qualität vor der Quantität stehen sollte.  Dabei sei ein sensibler Umgang mit der Natur ebenso gefordert, wie es auch Überlegungen anzustellen gilt, auf bestimmte Maßnahmen, z. B. bestimmte Mäharbeiten oder Heckenschnitte ganz oder teilweise zu verzichten.  Bürgermeister Obermeier macht deutlich, dass diese Fragestellungen nur zum Teil Inhalt der Diskussion sein können. Kerninhalt der heutigen Beschlussfassung sei die Organisation des Winterdienstes und das Bankettmähen. Gemeinderätin Muehlenberg wendet ein, dass dies außer Frage stehe. Dennoch muss Qualität Vorrang vor Effizienz behalten.

Gemeinderat Bink macht deutlich, dass die aufgeworfene Fragestellung weitreichende Betrachtungen erforderlich macht. Diese reiche von der Diskussion über die Notwendigkeit von Großfahrzeugen – hier sei z. B. auch an den Einsatz eines Traktors zu denken – bis hin zur Ablauforganisation des Bauhofes. Aus seiner Sicht sei es daher geboten, zuerst auf Grundlage einer Organisationsuntersuchung die tatsächlichen Notwendigkeiten festzustellen. Diese Überlegung kam bereits im Rahmen der Stellungnahme der Verwaltung zur Rechnungsprüfung zum Tragen. Dies würde vor allem zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen.

Gemeinderat Dotzler und Gemeinderat Sikkes schließen sich dieser Sichtweise an. Gemeinderat Dotzler empfiehlt hierzu auch eine Untersuchung der notwendigen Tätigkeiten anzustellen, so dass auch eine Entscheidung über die mögliche Auslagerung von Aufgaben auf solider Basis stattfinden kann. Gemeinderat Weigl sieht darin auch die Chance die notwendige personelle Ausstattung näher zu durchleuchten. Gemeinderat Dr. Bosl unterstreicht die Sinnhaftigkeit einer Organisationsuntersuchung und informiert über seine Erfahrungen mit dem Outsourcing des Winterdienstes. So sei der kommunale Winterdienst keine begehrte Aufgabe für private Dritte. Der Grund liegt darin, dass die notwendigen Fahrzeuge nicht im normalen Betriebsablauf eingeplant werden könnten.

Im Gemeinderat besteht nach weiterer Diskussion weitgehender Konsens darüber, über eine Organisationsuntersuchung für den Bereich des Bauhofes abzustimmen.  Bürgermeister Obermeier stellt daher den nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung einer Organisationsuntersuchung im Bereich des Bauhofes. Die Verwaltung wird beauftragt Angebote einzuholen und die notwendigen Mittel im Haushalt zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2021 12:46 Uhr