Erneute Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung eines Doppelhauses auf Fl.Nr. 1276 Tfl., Gemarkung Pettendorf, Parz. 5 im Baugebiet "Schwetzendorf II" (Aubergstraße, Schwetzendorf)
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Bauausschuss, 18.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner letzten Sitzung mit diesem Antrag und beschloss, diesem sein Einvernehmen zu erteilen und war mit der erforderlichen Befreiung (Doppelhaus statt Einfamilienhaus) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes unter folgenden Voraussetzungen einverstanden:
- Zur Sicherung der Erschließung Straße, Kanal ist noch der Abschluss eines verbindlichen, städtebaulichen Vertrags in Form eines Erschließungsvertrags mit der Gemeinde erforderlich.
Auf die Aussagen des WZV Naab-Donau-Regen vom 17.02.2021 wird verwiesen.
Nach Behandlung durch den Bauausschuss wurden die Unterlagen der Genehmigungsbehörde, Bauabteilung des Landratsamtes Regensburg, zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 25.02.2021, ergänzt durch Mail vom 03.03.2021, teilt die Bauabteilung des LRA mit, dass das Vorhaben in folgenden Punkten auch noch von den Festsetzungen des Bebauungsplanes abweicht, diese sind zu beantragen und zu begründen, sowie durch die Gemeinde noch beschlußmäßig zu behandeln sind:
- Überschreitung der max. Wandhöhe von 6,00 m und
- Errichtung eines Carports außerhalb der Baugrenzen.
Zu dem Carport wird festgestellt, dass das Grundstück nur über einen Carport verfügt, der sich innerhalb der Baugrenzen befindet. Der weiter Stellplatzbedarf wird über offene Stellplätze im …. nachgewiesen.
Folgende Befreiungen sind daher noch erforderlich:
Festsetzung
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Bebauungsplan
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Bauplan
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Wandhöhe Hauptgebäude
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max. 6,00 m
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6,72 m
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Dachüberstand Traufe
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max. 0,50 m
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2,00 m (nur SW)
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Das beauftragte Architekturbüro Kraus + Klauss, Nürnberg, hat mit Schreiben vom 26.02.2021 die Abweichungen/Befreiungen beantragt und begründet.
Erschließung:
Zur Erschließung wird auf den Sachvortrag vom 18.02.2021 verwiesen, der unverändert weiter gilt.
Nachbarbeteiligung:
Siehe auch hier den unveränderten Sachvortrag vom 18.02.2021.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen (Wandhöhe und Dachüberstand Traufe im Südwesten) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden, sollte für den Carport dennoch eine Befreiung erforderlich sein, wird auch diese erteilt. Die im Beschluss vom 18.02.2021 genannten Voraussetzungen haben weiterhin Fortbestand.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.04.2021 20:14 Uhr