Erneute Beratung und Beschlussfassung über a) Neubau von 4 Wohnungen mit 8 Stellplätzen bzw. b) Neubau von 4 Wohnungen mit geteilter Carportanlage jeweils auf Fl.Nr. 232/7, Gemarkung Pettendorf (Hauptstraße, Pettendorf);


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Bauausschuss, 20.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 5. Bauausschuss 20.05.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 15.04.2021 mit o.g. Bauvorhaben und beschloss einstimmig sowohl dem Neubau von 4 Wohnungen als auch der Errichtung der ursprünglich geplanten Carportanlage sein Einvernehmen nicht zu erteilen. Auf den weiteren Sachverhalt der Sitzung wird Bezug genommen.

Auf Wunsch des Bauherrn wurden die Antragsunterlagen an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Regensburg, weitergeleitet. Das Landratsamt Regensburg hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass hinsichtlich der Carportanlage das Einvernehmen nicht ersetzt werden kann (Satzung der Gemeinde, Brandschutz). Diese Gründe liegen nun nicht mehr vor.

Um dennoch eine Genehmigungsfähigkeit zu erreichen, legte der Bauherr per Mail zwei weitere Alternativen vor, die sich im Vergleich zum Vorbescheid und der bisherigen Antragstellung wie folgt darstellen:


Vorbescheid vom 24.08.2020
Bauantrag vom 26.03.2021
Variante 1 vom 03.05.2021
Variante 2 vom 03.05.2021
Vorhaben
Reihenhausgruppe, 3 Häuser
Neubau von 4 Wohnungen
Neubau von 4 Wohnungen
Neubau von 4 Wohnungen
Größe Hauptbaukörper
21,00 x 10,00 m
20,70 x 11,74 m
20,70 x 11,74 m
20,70 x 11,74 m
Bauweise
E+1+D
E+1+D
E+1+D
E+1+D
Dachneigung
38°
38°
38°
38°
Größe Carport

5,24 x 20,48 m
nur Stellplätze
Aufteilung in 3 Einheiten
Dach Carport
begrünt
extensiv begrünt (DN 3°)
---
begrünt
Stellplätze
6
8
8
8
GRZ
BauNVO: 0,6
0,55
0,60
0,65
GFZ
BauNVO: 1,2
0,76
0,76
0,76

Stellungnahme Verwaltung:
Im Vergleich zum Antrag vom 26.03.2021 wird festgestellt, dass sich am Hauptbaukörper nichts verändert hat.

Zur Lösung der Stellplatzproblematik ist bei der Variante 1 nur die Errichtung von offenen Stellplätzen vorgesehen, bei der Variante 2 werden diese zum Teil/vollständig überdacht. Die Variante 2 erscheint aus pragmatischer Sicht die sinnvollere, da mit dieser Variante die Stellplatzthematik gelockerter erscheint und die ggfs. später kommenden Carports planerisch gleich miterfasst werden.

Anzumerken ist, dass die 4 einzelnen Wohneinheiten durch Luft-/Wärmepumpen beheizt werden sollen, dadurch entsteht für den nördlichen Nachbarn ggfs. eine schalltechnische Belastung, die über einen aktiven Schallschutz gelöst werden kann.

Die Verwaltung stellt abschließend fest, dass es keinen bauplanungsrechtlichen Grund gibt, dem Vorhaben das Einvernehmen zu verweigern.

Diskussionsverlauf

BA-Mitglied Meyer befürwortet die Variante 2, da diese die Carports planerisch miterfasst und aufgelockert wirkt. BA-Mitglied Bosl schließt sich dieser Meinung an.

Beschluss

zu a): Der Bauausschuss erteilt der Variante 1 sein Einvernehmen.

0 : 7 Stimmen

zu b): Der Bauausschuss erteilt der Variante 2 sein Einvernehmen. Die geplanten Asphalt- bzw. Pflasterflächen sind, soweit möglich, wasserdurchlässig, z.B. mit Rasengittersteinen zu befestigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Ausschlussbeschluss: Vor Eintritt in die Tagesordnung zu diesem Punkt stellt Bürgermeister Obermeier fest, dass er wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen ist. 6 : 0 Stimmen (Stellv. BA-Mitglied Muehlenberg war zum Zeitpunkt dieser Abstimmung noch nicht im Raum). Der anwesende zweite Bürgermeister Ludwig Bink übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung.

Datenstand vom 17.06.2021 19:30 Uhr